Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung
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  • Zustellungen in Gewaltschutzverfahren

    In ihrem Aufsatz über die Zustellung von Entscheidungen des Familiengerichts nach dem Gewaltschutzgesetz zeigt Sandra Tenner (Autorin des Buches "Zustellungsrecht" ; Verlag Pegnitz) auf, dass selbst dem Gesetzgeber die gesetzessystematische Unterschiedlichkeit der Zustellung von Amts wegen und der Zustellung im Parteibetrieb nicht ganz klar zu sein scheint.

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  • Versteigerung eines Erbanteils

    Unter welchen Voraussetzungen ein Erbanteil durch den Gerichtsvollzieher im Wege der Versteigerung verwertet werden kann und welche verfahrensrechtlichen Besonderheiten zu beachten sind, erläutert Pierre Holzwarth in seinem ausführlichen Aufsatz.

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  • Menschliches Ermessen trotz digitalisierter Abläufe

    Der neue Präsident der UIHJ und der UEHJ Marc Schmitz erläutert die verbandspolitische Arbeit für den Beruf des Gerichtsvollziehers auf europäischer und internationaler Ebene im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung.

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  • Verfahrensfragen der Vermögensauskunft

    Prof. Dr. Curt Hergenröder widmet sich in seiner Abhandlung verfahrensrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Dabei werden klar strukturiert und unter Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung von der Zuständigkeit bis zur zentralen Verwaltung der Vermögensverzeichnisse alle Aspekte dargestellt.

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  • Zustellung von Amts wegen oder Parteizustellung ?

    Bei der Einordnung der vom Gerichtsvollzieher vorzunehmenden Zustellung erfolgen immer wieder gesetzessystematische Fehler. In dem Aufsatz erläutert Jörg Herrfurth anhand einiger, exemplarischer Beispiele, dass selbst der Gesetzgeber gegen die Zustellungssystematik verstößt.

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  • Das Vermögensverzeichnis -Auskunftspflichtige und Auskunftspflichten

    Prof. Dr. Curt Hergenröder behandelt in seinem Aufsatz ausführlich den Umfang der Auskunftspflicht des Schuldners im Rahmen der Vermögensauskunft. Dabei berücksichtigt er auch die Fälle, in denen der Schuldner gesetzlich vertreten wird.

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  • Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

    Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25.09.2015, der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt, so dass nunmehr die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher am 01.10.2015 in Kraft tritt. Vom 01.04.2016 an ist das gemäß § 1 eingeführte Formular verbindlich zu nutzen.

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