Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung
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Über die DGVZ

Die Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) ist eine juristische Fachzeitschrift für das Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrecht. Zielgruppen sind neben den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern heute auch Anwaltskanzleien, Gerichte, Behörden, Banken, Versicherungen und Unternehmen, die mit dem Gebiet der Zwangsvollstreckung befasst sind.

Herausgegeben wird die DGVZ vom Deutschen Gerichtsvollzieherbund e.V. (DGVB). Sie erscheint seit über 150 Jahren. Die Schriftleitung obliegt Gerichtsvollziehern, die auf einem Bundeskongress des DGVB gewählt wurden.

Wir wissen, wie schwierig es häufig ist, rechtskräftig festgestellte Ansprüche durchzusetzen. Eine objektive Dokumentation gerichtlicher Entscheidungen zu fach- und berufsspezifischen Themen steht im Vordergrund jeder Ausgabe. Aufsätze verfasst von Hochschulprofessoren, Rechtsanwälten, Richtern, Rechtspflegern, Ministerialbeamten und Gerichtsvollziehern erörtern in jeder Ausgabe schwerpunktmäßig eines der relevanten Themen. Neben der Erklärung von Hintergründen für den Praktiker steht die Weiterentwicklung des Rechts in seiner Anwendung, in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung im Vordergrund. Lösungen wollen wir nicht vorschreiben, sondern diskutieren. Für einen wissenschaftlich vertieften Diskurs möchten wir ein Forum bieten. Unsere Leser können sich hieraus eine eigene Meinung bilden.  

Die Zeitschrift erscheint monatlich, davon eine Ausgabe als Doppelheft für zwei Monate, in einer verkauften Auflage von über 5.400 Exemplaren.

Der Medienausschuss

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Jörg Herrfurth
Schriftleiter der DGVZ
Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Dortmund
Zuständigkeit: Redaktion



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Mario Kasselmann
Stellvertretender Schriftleiter
Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Bad Iburg
Zuständigkeit: Korrekturen



Ingo Stollenwerk

Ingo Stollenwerk
Kassenführer der DGVZ
Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Eschweiler
Zuständigkeit: Finanzen



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Nicole Niewöhner
Kommunikationsbeauftragte
Gerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Hamm
Zuständigkeit: Website


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