Bei der Einordnung der vom Gerichtsvollzieher vorzunehmenden Zustellung erfolgen immer wieder gesetzessystematische Fehler. In dem Aufsatz erläutert Jörg Herrfurth anhand einiger, exemplarischer Beispiele, dass selbst der Gesetzgeber gegen die Zustellungssystematik verstößt.
Der vollständige Artikel kann in der DGVZ 2018/12 nachgelesen werden.