Unter welchen Voraussetzungen ein Erbanteil durch den Gerichtsvollzieher im Wege der Versteigerung verwertet werden kann und welche verfahrensrechtlichen Besonderheiten zu beachten sind, erläutert Pierre Holzwarth in seinem ausführlichen Aufsatz.
Der vollständige Artikel kann in der DGVZ 3/19 nachgelesen werden.