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Umfangreiche Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit rücken näher

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Aktuelle Angebote zur Einführung und Umsetzung

 

Mit der neuen Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) verpflichtetet die EU künftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Noch weit größer ist die Zahl der indirekt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen. Ratgeber, die beim Einstieg helfen, können den immensen Einführungsaufwand eindämmen; ein BVBC-Arbeitskreis unterstützt bei der Umsetzung.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Dass die Nachhaltigkeit und die Berichterstattung hierüber mittlerweile auch auf Steuerfachkongressen (wie aktuell der Münchner Steuerfachtagung vom 20./21.3.2024, siehe zur Forderung nach Bürokratieabbau und Steuerlastreduzierungen den parallel im BC-Newsletter vom 21.3.2024 veröffentlichten Beitrag von Hillmer) beherrschende Themenfelder geworden sind, unterstreicht noch einmal, wie dringend der Einstieg denjenigen anzuraten ist, die sich insoweit bisher noch in Zurückhaltung üben. So zeigte sich in München, dass selbst in der Nachfolgeberatung mittlerweile Nachhaltigkeitsaspekte zu einer tragenden Säule geworden sind. Andererseits wird zunehmend auch der bürokratische Aufwand, der mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zweifellos verbunden ist, beklagt. Unterstützung ist also gefragt.

 

 

Lösung

Stellvertretend für eine Reihe mittlerweile verfügbarer Hilfestellungen soll hier auf ein kompaktes IHK-Angebot, auf IDW-Tools und auf den BVBC-AK zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kurz verwiesen werden.

 

1. IHK-Ratgeber zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

Unter der Überschrift „In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD“ ist eine Handlungshilfe von IZU/BIHK verfügbar. Sie wurde im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern vom Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) entwickelt. Die 10 Schritte lauten:

  • Betroffenheit prüfen,
  • Verantwortung festlegen,
  • Übersicht über Anforderungen verschaffen,
  • Bestandsaufnahmen durchführen,
  • Interessenträger einbinden,
  • Wesentlichkeitsanalyse durchführen,
  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie integrieren,
  • Daten erheben,
  • Bericht erstatten,
  • Konzept weiterentwickeln.

Im Schnellverfahren geht das allerdings nicht. Es wird empfohlen, für den gesamten Prozess je nach Unternehmensgröße ca. zwölf Monate einzuplanen.

 

2. IDW-Angebote zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nach Angaben vom 20.3.2024 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) seine Podcast-Reihe „Fit für die Nachhaltigkeit“ gestartet. Sie bietet Unternehmen und Wirtschaftsprüfern kompaktes Expertenwissen zu den neuesten ESG-Regulierungen (ESG – Environmental/Umwelt, Social/Soziales, Governance/verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung). Die Pilotfolge beleuchtet Motive und Bandbreite der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung und gibt einen Überblick zum Aufbau der Podcast-Reihe. Die erste Staffel behandelt die EU-Taxonomie-Verordnung; weitere Staffeln zu Themen wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und anderen ESG-Regulierungsmaßnahmen sind geplant.

 

3. BVBC-Arbeitskreis tagt zu KMU-Standards

Über die Aktivitäten des von Prof. Dr. Stefan Müller geführten BVBC-AK Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) ist schon verschiedentlich im BC-Newsletter berichtet worden, so z.B. im Newsletter vom 6.7.2024 über eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zuletzt zum Thema „Wesentlichkeitsanalyse schützt vor Datenfriedhöfen“ in BC 2024, 55 f., Heft 2. In Kürze steht nun die 8. AK-Sitzung an, die am 15.4.2024 in Hamburg bzw. in hybrider Form stattfinden wird. Im Rahmen der Sitzung soll eine Stellungnahme zur Beteiligung an der öffentlichen Konsultation der EFRAG zu den beiden KMU-Standards für die freiwillige und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet werden. Umfangreiche Materialien wurden bereits in der Einladung versandt. Ob bis dahin auch der erwartete Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD vorliegt, der dann auch zu besprechen wäre, bleibt noch abzuwarten. Die bereits BC 2024, 56, Heft 2, ausgesprochene Empfehlung, dass interessierte Bilanzbuchhalter und Controller die Chance nutzen sollten, ihre Sicht der Dinge einbringen zu können, sei hier noch einmal wiederholt.

 

 

Praxishinweise:

  • Der IHK-Ratgeber ist unter https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Nachhaltigkeit-CSR/Nachhaltigkeitsberichterstattung/10-schritte-nachhaltigkeitsberichterstattung/ verfügbar.
  • Im Rahmen der neu gestarteten IDW-Podcast-Reihe sollen in den Folgen von etwa 15 Minuten Länge IDW-Experten die nationalen und internationalen ESG-Regulierungen praxisnah und verständlich erklären. Nähere Informationen hierzu und zu weiteren Aktivitäten bietet die IDW-Themenseite unter https://www.idw.de/idw/themen-branchen/nachhaltigkeit/. Das IDW ergänzt mit diesem Podcast sonstige Unterstützungsmaßnahmen wie Seminare, Arbeitshilfen, Knowledge Papers und Online-Themenseiten um ein weiteres digitales Angebot.
  • Informationen zur Tagesordnung der 8. Sitzung des BVBC-AK und auch zum Anmeldeverfahren sind hier verfügbar.


Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 4/2024

BC20240415

 

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