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EZB senkt erneut Leitzinsen – um 0,25 Basispunkte

Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

Die EZB senkt aufgrund der rückläufigen Inflationsraten den am Finanzmarkt richtungsweisenden Einlagensatz auf 3,00%

 

Aufgrund der massiv gestiegenen Inflationsraten im Post-Corona-Zeitraum hat die EZB (Europäische Zentralbank) zwischen Juli 2022 und Oktober 2023 zehnmal in Folge eine Anhebung der Leitzinsen vorgenommen. Aufgrund der rückläufigen Inflation im Jahr 2024 erfolgte im Juni 2024 die erste Senkung der Leitzinsen. In der jüngsten Sitzung beschloss der EZB-Rat die vierte Senkung im Jahr 2024. Der bedeutendste Leitzinssatz für Einlagen wurde um 0,25 Punkte von 3,25% auf 3,00% verringert.



 

Praxis-Info!

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der aktuelle Nahost-Konflikt, prägen das Jahr 2024. Eine Folge der Krisen der letzten Jahre war ein historischer Anstieg der Inflationsraten vor allem im Jahr 2022. Von März 2023 bis März 2024 ist das Inflationsgeschehen schließlich von 7,4% auf 2,2% zurückgegangen. In den Sommermonaten des Jahres 2024 verharrte die Inflationsrate auf einem Niveau etwas oberhalb der Zielinflationsrate von 2,0%. So lag das Inflationsgeschehen in Deutschland im Mai 2024 bei 2,4% und im Juli 2024 bei 2,3%. Für August 2024 fiel die Inflationsrate mit einem Wert von 1,9% erstmals unter das Inflationsziel der EZB. Zuletzt war ein Wert von unter 2,0% im März 2021 erreicht worden. Im November 2024 betrug die Inflationsrate 2,2% und ist zuletzt wieder leicht angestiegen. Die Volkswirte der EZB rechnen derzeit mit einer Gesamtinflation in Höhe von rund 2,4% für das Jahr 2024, 2,1% für 2025 sowie 1,9% für 2026.

Um positive Wachstumsimpulse zu geben, senkt die EZB die drei Leitzinssätze im Dezember 2024 mit Wirkung zum 18.12.2024 um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Zuletzt hatte die EZB die Leitzinssätze im Oktober 2024 gesenkt.

  • Der Hauptrefinanzierungssatz beläuft sich nun auf 3,15%. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken Geld leihen können.
  • Gleichzeitig erfolgt eine Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität, auch Einlagenzins genannt, auf 3,00%. Der Einlagenzinssatz gilt seit der zweiten Jahreshälfte 2024 als der für die Finanzmärkte richtungsweisende Zinssatz. Vorher galt das für den Hauptrefinanzierungssatz.
  • Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird zeitgleich auf 3,40% festgesetzt.

Der Basiszinssatz nach IDW S 1, der seit Jahresbeginn einem Abwärtstrend unterliegt und dessen Entwicklung durch das aktuelle Zinsniveau beeinflusst wird, beträgt gerundet zunächst weiterhin 2,50%. Im Unterschied zum Einlagenzinssatz dient der Basiszinssatz als Grundlage für die Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf Unternehmenswerte. Insofern werden künftige Zinssatzanpassungen der führenden Notenbanken wie FED (Federal Reserve; US-Notenbank) und EZB mittelbar auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz haben. Sinkt das allgemeine Zinsniveau, dürfte dies zugleich einen sinkenden Basiszinssatz und damit tendenziell und bei ansonsten unveränderten Bedingungen wieder steigende Unternehmenswerte zur Folge haben.

Die früheren Leitzinserhöhungen der Notenbanken hatten u.a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, die seit Beginn der Leitzinserhöhungen deutlich angestiegen sind. Private Haushalte spüren den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten, insbesondere bei der Aufnahme von Krediten zur Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei anstehenden Umschuldungen zukünftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren. Gleichzeitig führte das gestiegene Zinsniveau bei ansonsten gleichen Bewertungsparametern zu sinkenden Unternehmenswerten und damit zu erhöhten Wertminderungsrisiken.

Im Ergebnis ist die weitere Zinsentwicklung für das Jahr 2025 noch nicht abschätzbar. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr eher rückläufigen Inflation, den bereits vorgenommenen Zinssenkungen der EZB im Jahr 2024 sowie der aktuell schwächelnden Konjunktur werden zukünftig weitere Zinssenkungen von der EZB erwartet. Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 30.1.2025 geplant. Auch die weitere Entwicklung des Inflationsgeschehens bleibt spannend, da z.B. Löhne im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau nach wie vor überdurchschnittlich ansteigen. Ebenso ist abzuwarten, mit welchen geldpolitischen Impulsen andere führende westliche Zentralbanken, wie FED und die Bank of England, weiter agieren werden. Wenn das allgemeine Zinsniveau weiter fällt, dürfte dies die Kapitalkosten der Unternehmen in der Weise beeinflussen, dass auch diese sinken werden. In der Folge steigen bei ansonsten unveränderten Bewertungsparametern die Unternehmenswerte – und etwaige Wertminderungsrisiken nehmen ab.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

StB Sebastian Schöffel, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

BC 1/2025

BC20250114

 

 

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