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Forfaitierungsgarantie seit 1.7.2023

BC-Redaktion

Mitteilung von BMF und BMWK vom 30.6.2023

 

Die Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen) schützen Unternehmen vor Zahlungsausfällen und erleichtern die Finanzierung von Ausfuhrgeschäften.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Angebot im Small-Ticket-Bereich nicht ausreichend ist. Small Tickets sind Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. €. Mit der Einführung der sog. Forfaitierungsgarantie zum 1.7.2023, die insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen unterstützen soll, wird diese Lücke nun geschlossen.

 


 

Praxis-Info!

 

Wie funktioniert eine Forfaitierungsgarantie?

Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sog. Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h., bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80%. Damit werden solche kleinteiligen Absicherungsgeschäfte für Banken und Exporteure deutlich attraktiver.

 

 

Absicherung von Forderungsausfällen und Rechtsbeständigkeitsrisiken

Durch die Kombination von Lieferantenkreditdeckung und Forfaitierungsgarantie können Forderungsausfälle und Rechtsbeständigkeitsrisiken abgesichert werden. Die Rechtsbeständigkeitsrisiken werden vom Bund über die Forfaitierungsgarantie gegenüber der Bank zu 80% abgesichert. Der eigentliche Forderungsausfall ist für den Exporteur im Rahmen der Lieferantenkreditdeckung zu 95% gedeckt.

 

 

Positive Auswirkungen auf Bilanz und Kreditlinie

Die Forfaitierungsgarantie verschafft dem Exporteur mehr Liquidität und entlastet seine Kreditlinie. Aktuell muss ein Exporteur den Lieferantenkredit in Höhe der noch ausstehenden Forderung in seiner Bilanz ausweisen. Dank der Forfaitierung bekommt er unmittelbar Liquidität, kann seine Forderung ausbuchen, entlastet so seine Bilanz und schafft Platz in seiner Kreditlinie.

Die Forfaitierungsgarantie wird ausschließlich in Kombination mit einer Lieferantenkreditdeckung angeboten. Der Auftragswert der forfaitierten Geschäfte ist auf 10 Mio. € begrenzt.

Die Forfaitierungsgarantie ist am 1.7.2023 mit einer dreijährigen Pilotphase gestartet und wird nach deren Ablauf vom Bund evaluiert (überprüft).

Mehr Informationen zu der Forfaitierungsgarantie finden Sie auf der Homepage unter www.exportkreditgarantien.de.

[Anm. d. Red.]  

 

 

BC 8/2023

BC2023806

 

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