Die Wiederholer-AG als Wendepunkt: Warum sich das Durchbeißen im Zweitversuch lohnt
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Das zweite Staatsexamen nicht zu bestehen, gleicht einem Totalschaden. Doch wer jetzt das Referendariat auf Eis legt, vergibt eine wertvolle Chance. Warum der schnelle Neustart in der Wiederholer-AG trotz des enormen Drucks der beste Weg zum Ziel ist, verrät Melissa Nagel.

Die Nachricht zu erhalten, dass man die Zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden hat, fühlt sich an, als ob die Welt stehenbleibt. Wer diese Situation erlebt, durchläuft eine emotionale Achterbahn zwischen Scham, Wut und der Frage nach dem Sinn des Lebens. Während ehemalige Kolleginnen und Kollegen aus dem Referendariat im ersten Durchgang Erfolg feiern, sieht man sich selbst mit einer stagnierenden Karriereplanung konfrontiert. Nicht wenige erwägen in dieser Situation, den juristischen Weg gänzlich zu verlassen und sich nach Berufsfeldern ohne zweites Staatsexamen umzusehen.

Zeitgleich zur Information, dass man nicht bestanden hat, erhalten Referendarinnen und Referendare von ihrem Ausbildungsgericht die Einladung zur sogenannten Wiederholer-AG. Denn auch im zweiten Examen hat man grundsätzlich zwei Versuche. Die Wiederholer-AG soll angehende Juristinnen und Juristen auf den Letztversuch vorbereiten. Letztlich entscheiden sich die meisten "Durchfaller" für den Wiederholungsversuch – und damit für die Wiederholer-AG.

Doch vorab die wichtigste Botschaft an alle, die gerade diesen Brief in den Händen halten: Berappelt euch. Schnell. Es ist machbar und es lohnt sich, jetzt nicht die Reißleine zu ziehen.

Zwischen Struktur und Zeitdruck: Was ist die Wiederholer-AG?

Nach dem Bescheid über das Nichtbestehen wird man von Amts wegen in den sogenannten Ergänzungsvorbereitungsdienst (in Nordrhein-Westfalen § 57 Abs. 1 JAG NRW) übernommen. Die sogenannte Wiederholer-AG bildet dabei das organisatorische Herzstück. Während das Gesetz eine Dauer von mindestens vier Monaten vorsieht, konzentriert sich die intensive Vorbereitung in der Arbeitsgemeinschaft oft auf die Kernphase unmittelbar vor dem Wiederholungstermin.

Ob man sich für den Ergänzungsvorbereitungsdienst entscheidet, ist dabei oft auch eine ökonomische Abwägung. Zwar besteht jederzeit die Möglichkeit, aus dem Dienst auszuscheiden, jedoch entfällt damit unmittelbar die Unterhaltsbeihilfe. Der Ergänzungsvorbereitungsdienst fungiert daher für die meisten als notwendiges finanzielles und organisatorisches Sicherheitsnetz.

In der Praxis bedeutet die Wiederholer-AG: Ein bis zwei Termine pro Woche, in denen die Ausbildung gemäß dem offiziellen Ausbildungsplan (in Nordrhein-Westfalen § 41 Abs. 3 JAG NRW) erfolgt. Im Gegensatz zur ersten Ausbildungsphase geht es hier weniger um den breiten Überblick, sondern um die schmerzhafte Analyse der eigenen Defizite. Man schreibt wöchentliche Aufsichtsarbeiten in den Kerngebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht, die anschließend intensiv mit den AG-Leitenden besprochen werden. Man bleibt im Rhythmus, behält den finanziellen Rückhalt der Unterhaltsbeihilfe und verliert vor allem nicht den Anschluss an die juristische Methodik.

Die Wiederholer-AG am OLG Köln zeichnet sich durch eine deutlich reduzierte Gruppengröße aus. Pro Jahrgang verbleiben oft weniger als zehn Teilnehmende pro AG, was eine ruhige, sachliche Atmosphäre schafft. Die AG-Leitenden sind professionell und auf die Anforderungen der Wiederholungssituation vorbereitet. Mit ein bis zwei Terminen pro Woche bietet die AG zwar ein wichtiges Grundgerüst, doch die psychologische Unterstützung und die minutiöse Fehleranalyse kommen oft immer noch zu kurz, was weiterhin eine hohe Eigenverantwortung erfordert.

Warum die Wiederholer-AG oft nicht ausreicht

Man darf sich jedoch keinen Illusionen hingeben: So wichtig die staatliche AG als Ankerpunkt ist, sie ist meist nur das Fundament. Viele Betroffene investieren daher in zusätzliche Expertise. Auch für Wiederholer gibt es Seminare für das materielle Recht sowie Klausurenkurse von privaten Anbietern. Es gilt, so viele Klausuren wie möglich unter echten Examensbedingungen zu schreiben. Das bedeutet eine Doppelbelastung aus staatlichen Pflichtterminen und privaten Repetitorien, die nicht nur Zeit, sondern auch Geld kostet. Doch dieser kombinierte Ansatz ist häufig notwendig, um die nötige Routine und Sicherheit zurückzugewinnen.

Zu den Angeboten privater Repetitorien gehört beispielsweise die Klausurenkorrektur durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich neben dem Klausurentraining auch auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert haben. Während die Korrekturen in der Wiederholer-AG oft allgemein bleiben, kann ein Einzelcoaching individuell auf persönliche Fehlerquellen eingehen. In der emotionalen Phase nach dem Nichtbestehen kann diese Kritik harsch wirken. Doch genau die Konfrontation mit den eigenen Schwachstellen bei der Bearbeitung von Klausuren ist notwendig, um methodische Fehler der Vergangenheit abzustellen. In der staatlichen AG bleibt systembedingt eine professionelle Distanz gewahrt. Das private Coaching schließt diese Lücke durch eine intensivere Betreuung.

Zeitpuffer und Verinnerlichen der Fachsprache

Ein wesentlicher Baustein des Erfolgs: radikales Zeitmanagement. Es kann helfen, jede Übungsklausur – egal ob in der AG oder beim privaten Repetitor – bereits nach viereinhalb Stunden abzuschließen. Wer unter Laborbedingungen in 270 Minuten fertig wird, erkauft sich einen 30-minütigen Puffer für die Aufregung im Ernstfall oder komplexe prozessuale Hürden. Am Tag der echten Prüfung kann dieser Puffer ein mentales Ruhekissen sein. Unter Umständen kann diese Taktik auch helfen, Prüfungsangst zu kanalisieren. Der Fokus liegt im besten Fall rein auf einer effizienten Lösungsstruktur und lässt während der Schreibphase keinen Raum für zermürbende Zweifel.

Der finale Schliff liegt zudem oft in schonungsloser Ehrlichkeit. Mit sich selbst und bei der Kritik durch andere. So bekam die Verfasserin beispielsweise ungeschönt zu hören: "Das ist Deutsch wie an der Bushaltestelle." Der Rat der Repetitorin: "Setzen Sie sich hin und lesen Sie so viele BGH-Entscheidungen wie möglich."

Dabei geht es nicht um die bloße Lektüre, sondern um eine Form von "Reverse Engineering". Schnell stellt man fest, dass der BGH für Standardprobleme und Definitionen oft identische Textbausteine verwendet – eine Art "professionelles Copy  and Paste". Wer diese Formulierungen verinnerlicht, hat es später in den Klausuren leichter. Irgendwann muss man bei klassischen Rechtsproblemen gar nicht mehr nachdenken. Man weiß exakt, wie der BGH die Definition setzt und das Problem anreißt. Dieses "Automatisieren" der juristischen Sprache führt dazu, dass man in der Klausur Probleme schneller abarbeiten kann.

Die Lehre: Beim Klausurtraining sollte es nicht nur um die inhaltliche Richtigkeit gehen, sondern auch um den Ausdruck. Im Examen entscheidet nicht nur das "Was", sondern auch das "Wie". Diese Erkenntnis kann den Unterschied zwischen einem stabilen Ausreichend und einer gehobenen Punktzahl ausmacht.

Das Licht am Ende des Tunnels

Während der Wiederholer-AG sollte man die eigenen Ziele nicht aus dem Blick verlieren. Wer die Augen auf das Licht am Ende des Tunnels richtet, bleibt motiviert. Der Umweg über die Wiederholer-AG bringt den angehenden Juristinnen und Juristen Resilienz bei, die kein Prädikat im ersten Anlauf hätte geben können. Das zeigen auch die offiziellen Statistiken: Im zweiten Examen fällt kaum jemand endgültig durch.

An alle, die jetzt zweifeln: Ziehen Sie die wenigen Monate der Wiederholer-AG durch. Es ist die beste Investition Ihres Lebens. Suchen Sie sich Verbündete, nutzen Sie externe Expertise und trainieren Sie Ihr Zeitmanagement. Der Schmerz der Niederlage vergeht, aber die Befähigung zum Richteramt bleibt. Sie können das schaffen!

 

Melissa Nagel ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der im Januar 2026 neu gegründeten debug Rechtsanwälte GmbH in Köln. Sie ist spezialisiert auf das Verkehrsrecht, Internetrecht und allgemeines Zivilrecht. Als Vorstandsmitglied im Legal Tech Lab Cologne e.V. engagiert sie sich für die digitale Transformation der Rechtsbranche.

Gastbeitrag von Melissa Nagel, 5. März 2026.

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