Nach der Enttarnung eines V-Manns in Bremen tritt ein weiteres Mitglied des Staatsgerichtshofs zurück. Anwältin Lea Voigt legt ab sofort ihr Amt nieder, wie die Juristin selbst bestätigte. Die Bremische Bürgerschaft muss nun über ihre Nachfolge entscheiden. Zuerst hatte das Regionalmagazin buten un binnen darüber berichtet.
Hintergrund der Affäre ist ein Schreiben der Gruppe "Interventionistische Linke" von Ende Januar, die laut Verfassungsschutz zur gewaltorientierten linksextremistischen Szene zählt. Demnach soll ein Mann seit Ende 2017 den Behörden gegen Bargeld Informationen über Aktionen der Gruppe weitergegeben haben. In der Zeit soll er auch mit Mitgliedern der Gruppe zusammengewohnt und Liebesbeziehungen mit ihnen geführt haben.
Bremens Innensenatorin Eva Högl wies die Vorwürfe zurück: "Der Verfassungsschutz Bremen nutzt keine Liebesbeziehung aus, um Informationen zu erhalten", sagte sie SPD-Politikerin. Das sei im Übrigen auch rechtswidrig.
Warum die Anwältin ihr Amt niederlegt
Voigt zieht sich dennoch als stellvertretendes Mitglied am Staatsgerichtshof zurück – aus Solidarität mit ihrem Kollegen Anatol Anuschewski. Ihm wird vorgeworfen, bei der Enttarnung des V-Manns durch die Linksextremisten anwesend gewesen zu sein. Er selbst beruft sich auf sein Mandatsgeheimnis als Anwalt und sieht sich Spekulationen ausgesetzt. "Das ist ein Angriff des Verfassungsschutzes auf mich als Anwalt, auf die Anwaltschaft insgesamt und damit auf den Rechtsstaat", teilte der Jurist mit. Nach öffentlichem Druck entschied er sich dennoch, sein Ehrenamt beim Staatsgerichtshof aufzugeben. Gerade im Migrationsrecht gebe es wichtigere Auseinandersetzungen zu führen.
Die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof sei aktuell nicht mehr mit ihrer Tätigkeit als Anwältin vereinbar, argumentiert nun auch Lea Voigt in einem Schreiben. "Das in den letzten Tagen erzeugte öffentliche Klima, in dem sich ein Bremer Rechtsanwalt für seine konkrete anwaltliche Tätigkeit rechtfertigen sollte, weil er zugleich stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs war, zeigt mir, dass sich jedenfalls unter diesen Vorzeichen eine (stellvertretende) Mitgliedschaft beim Staatsgerichtshof nicht länger mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit vereinbaren lässt." So wichtig die Institution des Staatsgerichtshofs sei, schreibt sie weiter, räume sie doch ihrem Beruf als Strafverteidigerin und ihren Mandantinnen und Mandanten den Vorrang ein. "Ich bin – im Rahmen der geltenden Gesetze – keiner Partei, keiner Behörde und keinem Parlament darüber Rechenschaft schuldig, wie ich meinen Beruf ausübe und mit wem ich dabei wie in Kontakt trete."
Auf Vorschlag der Linken zum Staatsgerichtshof
Die Linken hatten die Fachanwältin für Strafrecht für das Amt vorgeschlagen, das sie seit 2023 ehrenamtlich ausübte. Auch der Experte für Migrationsrecht Anuschewski kam nach einem Vorschlag der Bremer Linken zum Staatsgerichtshof – von 2019 bis 2023 als ehrenamtlicher Richter, im Anschluss als stellvertretendes Mitglied.
Bremens Innensenatorin betonte indes, dass sich die Behörden weiter jeder Form des Extremismus entgegenstellen würden. "Wir lassen niemanden aus unserem Blick und wir reagieren auch entsprechend konsequent darauf." Die Demokratie müsse wehrhaft bleiben und es dürften keine Extremisten in der Verwaltung, im Parlament und im Staatsgerichtshof arbeiten.


