Zwei Klimaaktivisten nach Straßenblockaden zu Geldstrafen verurteilt

Nach Straßenblockaden im Berufsverkehr hat das Amtsgericht Stuttgart zwei Klimaschutzaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" zu Geldstrafen verurteilt. Einer erhielt für vier Taten eine Strafe von 110 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 2.200 Euro. Der andere Aktivist soll für drei Taten 110 Tagessätze zu je 50 Euro bezahlen, das sind 5.500 Euro, wie ein Gerichtssprecher gestern mitteilte. 

Einer der Aktivisten in Polizeigewahrsam

Die Männer im Alter von 28 und 34 Jahren sollen sich im Mai und Juni mehrere Male in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs auf die Straße gesetzt und so den Verkehr blockiert haben. An dem Prozess nahm nur einer der Angeklagten im Gerichtssaal teil. Der andere wurde durch seinen Verteidiger vertreten, weil er aktuell nach Angaben der Richterin wegen zweier Sitzblockaden in München in Polizeigewahrsam ist.

Verstärkte Kritik nach Unfalltod

Heute steht dem Gericht zufolge bereits die nächste Verhandlung gegen einen weiteren Klimaschutzaktivisten an. Auch hier lautet der Tatvorwurf Nötigung. Seit Monaten blockiert die "Letzte Generation" deutschlandweit immer wieder Straßen und Autobahnen. Seit einem schweren Unfall in Berlin, infolgedessen eine Radfahrerin starb, steht die Gruppe verstärkt unter Kritik. Ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr, das helfen sollte, die verletzte Frau zu retten, steckte in einem Stau, der von dem Klima-Protest ausgelöst worden sein soll. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete aber, dass der verspätete Wagen nach Einschätzung der Notärztin keine Auswirkungen auf eine mögliche Rettung der Frau hatte.

Union fordert schärfere Strafen

Politiker von CDU und CSU hatten anschließend Strafverschärfungen gefordert. Die Unionsfraktion will in dieser Woche mit einem Antrag im Bundestag unter anderem den Straftatbestand der Nötigung so ändern, dass es zu einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten für sogenannte Straßenkleber kommt, die Rettungskräfte behindern. Ampel-Politiker hatten die Proteste ebenfalls deutlich kritisiert. Forderungen nach einer Strafverschärfung wiesen sie jedoch zurück.

Gitta Kharraz, 9. November 2022 (dpa).