Mit der Neuregelung will das Kabinett die bislang hybriden Abläufe in der Zwangsvollstreckung verschlanken. Derzeit werden Vollstreckungsaufträge elektronisch übermittelt, während die zugrunde liegenden Urkunden in Papierform eingereicht werden müssen. Künftig sollen auch die Urkunden digital übermittelt werden können.
Ein weiterer Punkt betrifft die gesetzlichen Krankenkassen. Diese bleiben weiterhin vom Formularzwang bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ausgenommen. Die Bundesregierung will damit den Verwaltungsaufwand und die Kosten bei Vollstreckungsaufträgen an Gerichtsvollzieher reduzieren.
Datenbank für Vollstreckungstitel geplant
Langfristig plant die Bundesregierung den Aufbau einer zentralen Datenbank für Vollstreckungstitel. Diese soll die Verfahren weiter vereinfachen und zugleich ein hohes Maß an Fälschungssicherheit gewährleisten. Auch der Schutz der Schuldnerinnen und Schuldner soll dadurch verbessert werden.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dazu zählen die Digitalisierung der Justiz und der Abbau bürokratischer Hürden in Staat und Verwaltung.


