Regionalverkehr und kommunaler Nahverkehr erhalten mehr Geld vom Bund

Die Länder bekommen künftig mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene. Der Bundesrat hat am 14.02.2020 einer entsprechenden Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt, welches der Bundestag beschlossen hatte. Am gleichen Tag hat die Länderkammer zudem den vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes grünes Licht erteilt.

Schrittweise Anhebung

Laut Gesetzesbeschluss zum Regionalisierungsgesetz stehen den Ländern im laufenden Jahr 150 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Im Jahr 2021 erfolge eine erneute Aufstockung um 150 Millionen Euro. Zuzüglich einer Dynamisierung von 1,8% belaufe sich die Unterstützung dann auf 308,1 Millionen. Im Jahr 2022 erhielten die Länder 308,15 Millionen Euro mehr und im Jahr 2023 dann 463,69 Millionen Euro. Bis 2031 erhöhten sich die Regionalisierungsmittel damit insgesamt um circa 5,2 Milliarden Euro. Durch die zusätzlichen Gelder hätten die Länder die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Das Vorhaben ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung und soll rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Länder fordern begleitende Änderung der Trassen- und Stationsentgelte

In einer Protokollerklärung hat die Bundesregierung bereits angekündigt, noch 2020 ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um die Steigerung der Trassenentgelte von der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel zu entkoppeln. Stattdessen soll die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf die gesetzliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel von 1,8% begrenzt werden. Damit greift die Bundesregierung nach Mitteilung des Bundesrats eine Forderung der Länder auf. Die Länder hätten bereits im Zuge ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf entsprechenden Änderungsbedarf geltend gemacht. Ansonsten würde die geplante Anhebung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte aufgezehrt – sie flössen dann mittelbar an den Bund zurück, erklärten sie zur Begründung. Entgegen der Absicht der Bundesregierung stünden die zusätzlichen Gelder den Ländern dann nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung. Der Verkehrsausschuss hatte aus diesem Grund die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.

ÖPNV erhält Milliarden-Förderung

Die Länderkammer hat am 14.02.2020 außerdem die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gebilligt. Damit stehen in diesem Jahr 665 Millionen Euro für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung – doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren. Von 2021 bis 2024 sind es insgesamt jeweils eine Milliarde Euro, im Jahr 2025 zwei Milliarden Euro. In den Folgejahren steigt der Betrag jährlich um 1,8%.

Gelder auch für Grunderneuerung

Anders als bisher dürfen diese Gelder auch in die Grunderneuerung fließen: Städte und Kommunen können sie künftig beispielsweise auch nutzen, um U-Bahnhöfe, Tunnel und Treppenaufgänge zu erneuern. Der Fördersatz des Bundes wird nach der Neuregelung von 60 auf 75% erhöht und das erforderliche Volumen für die Förderfähigkeit von Projekten abgesenkt. So könnten auch kleinere Vorhaben gefördert und die Mittel breiter eingesetzt werden. Die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020.