Leistungen werden angehoben
Das Gesetz beinhalte eine generelle Anhebung der Leistungen zum 01.01.2020, die die Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2016 mit umfasse. Da durch steigende Mieten und Einkommen Haushalte den Anspruch auf das Wohngeld verlieren könnten, sinke die Anzahl der Anspruchsberechtigten ohne Reform kontinuierlich, merkt das Ministerium an.
Mehr Anspruchsberechtigte
Mit der Wohngeldreform steige die Zahl der Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf circa 660.000 Haushalte. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten habe, werde das Wohngeld im Durchschnitt von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um circa 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen. Mehr Haushalte würden also mehr Wohngeld erhalten.
Zusätzliches Einkommen wird weniger verrechnet - neue Mietenstufe VII
Zugleich wird laut Innenministerium der Anreiz verstärkt, das eigene Erwerbseinkommen zu erhöhen. Denn künftig werde zusätzliches Einkommen in geringerem Maße mit dem Wohngeld verrechnet. Die Höchstbeträge für die Miete beziehungsweise die Belastung für Eigentümer würden regional gestaffelt angehoben. Für besonders angespannte Wohnungsmärkte werde eine neue Mietenstufe VII eingeführt. Dadurch könnten Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohem Mietenniveau gezielt bei den Wohnkosten entlastet werden.
Wohngeldausgaben nach der Reform bei knapp 1,2 Milliarden Euro
Insgesamt würden sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern nach der Reform im Jahr 2020 auf knapp 1,2 Milliarden Euro belaufen. Wohngeld werde von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt.