Potenzieller Interessenkonflikt: Brandenburgs Ex-Minister lässt Job bei CMS ruhen
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Wenn ein Minister aus dem Amt ausscheidet, darf er nicht kurz darauf in seinem alten Zuständigkeitsbereich für ein Unternehmen arbeiten. Der frühere brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heuerte indes bei der Kanzlei an, die den E-Auto-Hersteller Tesla in seinem Bundesland berät.

Jörg Steinbach (SPD), der von 2018 bis Dezember 2024 Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg war, muss seine Beratertätigkeit für die Wirtschaftskanzlei CMS, die er kurz danach aufgenommen hatte, fürs Erste ruhen lassen. Dies teilte die brandenburgische Staatskanzlei am Dienstag mit.

Steinbach sei mit Schreiben vom 1. August gebeten worden, seine Beratertätigkeit ruhen zu lassen, bis die Landesregierung über eine mögliche Untersagung entschieden habe, heißt es in der Mitteilung. "Minister a.D. Steinbach ist aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben." Auf Nachfrage von beck-aktuell erklärte der Stellvertretende Regierungssprecher Michael Schlick, dass "aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich keine detaillierten Auskünfte zu persönlichen Angelegenheiten von aktiven und ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung gegeben werden". Schlick bestätigte aber, dass geprüft werde, ob durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt würden, wie es das Brandenburgisches Ministergesetz vorschreibe.

Minister dürfen nach Ausscheiden nicht sofort im früheren Zuständigkeitsbereich arbeiten

Seit 2016 existiert in Brandenburg eine Karenzzeitregelung, wonach die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt einer Anzeigepflicht bei der Landesregierung unterliegt (§ 5 b BbgMinG). Dieser, so Regierungssprecher Schlick, sei Steinbach auch nachgekommen.

Laut § 5c BbgMinG kann die Landesregierung die Tätigkeit für die Zeit der ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt untersagen, wenn sie sich sorgt, dass öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Von einer Beeinträchtigung sei insbesondere dann auszugehen, heißt es im Gesetz, wenn die Tätigkeit in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden solle, in denen die betreffende Person während ihrer Amtszeit tätig war, oder wenn sie dabei mit Personen oder Unternehmen zusammenarbeite, die bereits bei der Amtsausübung "von erheblicher Bedeutung" waren. Untersagen kann die Regierung die Tätigkeit aber auch nur, wenn sie das "Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigen kann". Inzwischen gibt es zudem ein Gremium, das die Landesregierung in solchen Fragen berät (§ 5d BbgMinG). Dieses soll laut Mitteilung der Regierung auch im Fall Steinbach hinzugezogen werden.

Steinbach sah sich als "Botschafter" für Tesla-Standort

Nun werden die Regierung und das Gremium also final klären müssen, ob in der Tätigkeit Steinbachs für CMS tatsächlich ein zu starker Bezug zu seiner früheren Arbeit als Wirtschaftsminister besteht. Jedenfalls auf den ersten Blick ließe sich durchaus eine Verbindung zu CMS und ihrer Mandantin Tesla herstellen. Der Autobauer betreibt im brandenburgischen Grünheide seit 2022 eine der größten E-Auto-Fabriken in Deutschland und seinen ersten Produktionsstandort außerhalb der USA überhaupt. Steinbach hatte damals für den Standort und den Bau geworben und sich laut einem Bericht des Handelsblatts u. a. selbst als "Botschafter" des Standorts bezeichnet. In der Planungsphase hatte CMS laut dem Bericht das Land beim Verkauf des Grundstücks in Grünheide an Tesla juristisch beraten. Steinbach erklärte laut Handelsblatt, dass er bei seiner Tätigkeit für CMS die gesetzliche Karenzzeit einhalten und ausschließlich an Projekten arbeiten wolle, die "Abstand zum Land Brandenburg" hielten.

Auf beck-aktuell-Anfrage erklärte CMS, dass Steinbach die Kanzlei im Bereich der neuen Technologien und internationaler Geschäftsentwicklung beraten sollte. Diese Tätigkeit ruhe aber derzeit. Auf Nachfrage, warum eine renommierte Anwaltskanzlei einen Nichtjuristen als Berater engagiert - Steinbach ist von Haus aus Chemieingenieur - versicherte CMS, man arbeite regelmäßig mit externen Beraterinnen und Beratern zusammen, "besonders dann, wenn die benötigte Kompetenz über die rein juristische hinausgeht". Dass man im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte bei Steinbachs Engagement zu blauäugig gewesen sein könnte, glaubt man indes nicht. "Wir haben uns gesetzkonform verhalten" teilte die Kanzlei knapp mit. "Interessenkonflikte und Versäumnisse gibt und gab es keine."

Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos, 6. August 2025.

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