Weltstrafgericht bestätigt Anklage gegen ugandischen Warlord Kony

Die LRA-Miliz in Uganda war verantwortlich für unvorstellbare Grausamkeiten. Warlord Kony wird angeklagt wegen schwerer Kriegsverbrechen. Doch wird es jemals einen Prozess geben?

Der IStGH hat die Anklage gegen den berüchtigten Milizenführer Joseph Kony wegen schwerer Kriegsverbrechern in Uganda von 2002 bis 2005 betätigt. Es gebe genügend Beweise für die Anklageerhebung in 39 Fällen, urteilten die Richter in Den Haag.

Kony werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt, darunter Mord, Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Folter und der Einsatz von Kindersoldaten. Allerdings kann der Strafprozess gegen Kony nicht stattfinden, denn er ist seit gut 20 Jahren flüchtig.

Erstmals Vorverfahren ohne Angeklagten

Die Richter hatten in einem Vorverfahren die Beweislage geprüft. Es war das erste Mal, das das Gericht in Den Haag in Abwesenheit eines Verdächtigen verhandelte. Das Hauptverfahren darf aber nicht in Abwesenheit des Angeklagten geführt werden.

Vor gut 20 Jahren hatte der Internationale Gerichtshof einen Haftbefehl gegen Kony ausgestellt. Danach hatten Staaten, internationale Polizei, afrikanische Truppen und auch US-Militärs vergeblich nach ihm gesucht. Auch eine globale Medienkampagne 2012, mit der Kony aufgespürt werden sollte, blieb erfolglos.

Unter dem Befehl von Kony hatte die LRA, die "Lord's Resistance Army" (Widerstandsarmee des Herrn), seit den frühen 1980er Jahren mehr als 20 Jahre lang Terror in Uganda verbreitet mit Zehntausenden Opfern. Der heute etwa 64-Jährige ist der Gründer der LRA in dem ostafrikanischen Land.

Redaktion beck-aktuell, bw, 7. November 2025 (dpa).

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