Jedes Jahr zum 8. März erinnern wir uns, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht ist. In vorhersehbaren Ritualen und Sharepics werden ökonomische Ungleichheiten (Gender Pay Gap, Gender Employment Gap, Gender Pension Gap) beklagt, die nicht zuletzt auf der ungleichen Verteilung von Sorgearbeit (Gender Care Gap) beruhen. Die ungleiche Repräsentation in Parlamenten führt zu epistemischen wie repräsentativen Kurzschlüssen, weswegen zu Recht die Forderung nach Parität existiert, die sogleich geschmeidig mit dem deutschesten aller deutschen Prinzipien gekontert wird, dem Demokratieprinzip. Wo kämen wir denn da hin, wenn Frauen jetzt gleichberechtigt würden in der Gesetzgebung. An den Bundesgerichten. In Konzern- und Unternehmensspitzen.
Das Spektrum an Themen, bei denen im Widerspruch zu Art. 3 Abs. 2 GG weiterhin Frauen durch eine patriarchal eingerichtete gesellschaftliche wie rechtliche Ordnung dominiert werden, kann überwältigen und reicht von auf den ersten Blick harmlos wirkenden Forderungen wie jener nach geschlechtergerechter Sprache bis hin zur radikalen Einforderung des Rechts auf (Über-)Leben. Einmal im Jahr werden feministische Rechtswissenschaftlerinnen dann aufgefordert, etwas zur Lage zu schreiben, und nicht jedes Jahr fällt mir Positives ein.
Herausgreifen möchte ich in diesem Jahr zwei Aspekte, die grundlegend für das Leben von Frauen sind: das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Grundrecht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Ironischerweise lässt sich in beiden Fällen jene schöne Erfindung des BVerfG ins Feld führen, die aus menschenrechtlicher Sicht völlig selbstverständlich ist: die staatliche Schutzpflicht. Der deutsche Staat ist freilich nach wie vor sehr wählerisch darin, wen er zu schützen bereit ist.
Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit von Frauen
Die Gefährdung der körperlichen Integrität bis hin zum Leben von Frauen, weil sie Frauen sind, ist von fundamentaler und allgegenwärtiger Art und damit ein vordringliches gesellschaftliches Thema. Frauen werden in Partnerschaften vielfach Opfer von (sexueller) Gewalt, die regelmäßig durch nahestehende Personen begangen wird. Geradezu endemisch ist in der deutschen Gesellschaft Partnerschaftsgewalt bis hin zu Femiziden, also Tötungen von Frauen durch (Ex-)Partner – jeden dritten Tag etwa geschieht eine solche Tat.
Das Problem setzt aber viel früher an: Frauen und Mädchen werden in unserer Gesellschaft immer noch verdinglicht, wie der CDU-Kandidat in Baden-Württemberg Manuel Hagel in einem Interview vor ein paar Jahren exemplarisch vorexerziert hat. Das wird im englischen als "rape culture" bezeichnet: eine Kultur, die sexuelle Verfügbarkeit von Mädchen und Frauen in jedem noch so harmlosen und vermeintlich sicheren Kontext als normal behandelt. Zwar wird das heimliche Filmen den Rock hinauf ("upskirting") oder in den Ausschnitt der Bluse hinab ("downblousing"), in Umkleidekabinen oder in der Sauna in § 184k StGB unter Strafe gestellt. Doch dass solches Verhalten überhaupt mit Strafe bedroht werden muss, sagt einiges über die Gesellschaft, in der wir leben.
Frauenhäuser als Antwort: Echt jetzt?
Die Politik müht sich schon ein bisschen, gelegentlich jedenfalls. So soll nun nach spanischem Vorbild die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) bei Gewalttätern eingeführt werden, durch welche verfolgte Frauen einen Warnhinweis auf dem Mobiltelefon erhalten, wenn sich der Täter zu stark annähert. Ob die Polizei gerade Kapazitäten hat, solchen Warnhinweisen rechtzeitig nachzugehen und Übergriffe abzuwehren, wird sich zeigen. Rechtsanwältinnen, die von Gewalt betroffene Frauen beraten, empfehlen ihren Mandantinnen nicht guten Gewissens eine Anzeige. Zu oft werden die Aussagen von Frauen behördlicherseits nicht ernstgenommen, werden die Ankündigungen von gewaltbereiten Männern bereitwillig überhört, von der Dauer solcher Verfahren einmal ganz abgesehen.
Es sollen mehr Frauenhäuser kommen. Irgendwie. Vielleicht. Wenn zufällig Geld da ist. Aber mal ehrlich: Kann die Antwort unserer Gesellschaft auf Gewalt gegen Frauen wirklich sein, mehr Steuergeld für Frauenhäuser auszugeben? Ja, es braucht Frauenhäuser! Und sie müssen dringend auskömmlich finanziert werden. Doch wie kann es sein, dass das die Antwort der Politik auf ein so weit verbreitetes gesellschaftsweites Problem sein soll? Mehr Geld, damit Frauen flüchten können? Echt jetzt? Diese "Antwort" ist Symptom dafür, wie gewohnt wir sind, die alltägliche Gewalt gegen Frauen als normal hinzunehmen. Mich macht das wütend, ja rasend zornig.
Nur ja heißt ja!
Die Verurteilungsrate bei Vergewaltigung ist absolut unterirdisch, der Opferschutz noch immer sehr löchrig. Vor einigen Jahren schwappte eine kurze Empörungswelle durchs Land, als ein ehemaliger Generalstaatsanwalt in der Talkshow Anne Will sagte, er würde seiner Tochter im Falle einer Vergewaltigung von einer Anzeige abraten. Die missliche Lage hat nicht nur mit dem In-dubio-Grundsatz und "Er sagt, sie sagt"-Konstellationen zu tun. Das Sexualstrafrecht selbst ist ein Problem, das noch immer nicht das explizite Einvernehmen zur Grundbedingung macht. "Nein heißt nein", im deutschen StGB eingeführt zur Umsetzung der Istanbuler Europarats-Konvention gegen Gewalt an Frauen, ist zwar ein Fortschritt gegenüber der vorherigen Lage, weil nicht mehr mit Gewalt der Wille der Frau gebrochen werden muss, sondern es nun tatsächlich ausreicht, dass sie nein gesagt hat. Was aber, wenn sie nichts sagt, etwa weil sie sich fürchtet? Deswegen muss gelten: Nur ja heißt ja.
Gewalt, die Frauen durch Männer erfahren, ist so weit verbreitet, dass sie als geradezu "normal" angesehen wird. Jeffrey Epstein mit seinem weit gespannten Netzwerk an Kinderschändern (warum hat Deutschland eigentlich bislang noch keine Ermittlungen eingeleitet?), Gisèle Pelicot, Vergewaltigungen betäubter Frauen (spiking) durch Männer-Netzwerke reihenweise auch in Deutschland (aktuelle Verfahren: München, Niedersachsen) – was zur Hölle ist los, dass das alles so wenig Konsequenzen hat und so wenig öffentlich diskutiert wird? Die Philosophin Manon Garcia betitelt ihr Buch "Mit Männern leben", und diskutiert zu Recht die Frage, wie es für Frauen eigentlich überhaupt noch möglich ist, unter diesen Bedingungen mit Männern zu leben. Männer, die jetzt eilig und als erstes meinen einwenden zu müssen: "Aber doch nicht alle Männer!" – ihr seid nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.
Misogynie und Schwangerschaftsabbrüche
Wenn eine Frau vergewaltigt wurde und schwanger wird, darf sie zwar nach § 218a Abs. 3 StGB die Schwangerschaft abbrechen, ohne dass dies rechtswidrig ist (wie großzügig). Allerdings muss sie in den zur Verfügung stehenden knapp bemessenen zwölf Wochen erst einmal eine Praxis oder Klinik finden, die den Abbruch vorzunehmen bereit ist. Mann (sic!) stelle sich vor: Traumatisiert von einer Vergewaltigung muss die Frau jetzt jede Menge organisatorische Hürden überwinden, vor allem telefonieren, bis sie eine sichere Gelegenheit für den Schwangerschaftsabbruch findet.
Die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen ist ein großes Problem in Deutschland, und es wird immer größer – nicht zuletzt, weil sich Krankenhausträger weigern, Abbrüche vorzunehmen. Katholische Träger berufen sich auf ihre Religionsfreiheit, so in Lippstadt und in Flensburg. Diese Weigerung dürfen die Landesregierungen nicht akzeptieren, denn sie müssen die Versorgung sicherstellen, wie es das BVerfG 1993 in seiner zweiten Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch explizit gefordert hat. Es ist sonderbar, wie selektiv diese Entscheidung gelesen wird. Sie ist ohnehin schon in höchstem Maße kritikwürdig und von inhärenter Misogynie getragen, was sich an dem Frauenbild zeigt, das in der Entscheidung hervortritt. Doch wirklich schlimm ist, wenn nur der Teil zur (vermeintlichen) Kriminalisierungspflicht gelesen wird, nicht jedoch der Abschnitt, in dem das Gericht den Bundesländern einen klaren Versorgungsauftrag erteilt hat.
Der Staat lässt Vergewaltigungsopfer im Stich
Zurück zu den Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung wurden: In Flensburg hat der selbst unter Katholiken ultrakonservative Malteserorden das einzige lokale Krankenhaus übernommen. In einem Positionspapier des Ordens heißt es zur Versorgung von Vergewaltigungsopfern: "Auch nach einer Vergewaltigung können Frauen selbstverständlich in die Notaufnahme kommen und zur Verhütung einer Schwangerschaft die 'Pille danach' erhalten."
Das Problem ist nur: Die "Pille danach" verhindert die Einnistung einer befruchteten Eizelle in die Gebärmutter und kann deswegen maximal innerhalb von 72 Stunden wirken – falls es gerade der richtige Zeitpunkt im Zyklus ist. Gerade in der extremen Stresssituation nach einer Vergewaltigung kann dieser Zeitrahmen rasch überschritten sein. Die Position der Malteser läuft somit darauf hinaus, dass Vergewaltigungsopfer, wenn sie schwanger werden, im Zweifel eben Pech gehabt haben.
Erst werden Frauen also vergewaltigt, wogegen der deutsche Staat viel zu wenig tut, und dann lässt eben jener Staat zu, dass katholische Krankenhäuser als einzige stationäre Einrichtung weit und breit diesen Frauen einen Schwangerschaftsabbruch verweigern.
Die Wut, meine Wut, sie wird größer. In dem Roman "Die Wut, die bleibt" von Mareike Fallwickl nimmt eine Gruppe Mädchen die Sache selbst in die Hand und fängt an, Gewalttäter zusammenzuschlagen. Gewalt kann nicht die Antwort sein, Gewalt gebiert Gewalt. Aber die Wut, die solche Ideen von Selbstjustiz hervorbringt, diese Wut kann ich verstehen. Es ist eine Wut, die uns alle veranlassen sollte, Veränderungen zu verlangen und selbst umzusetzen. Jeden Tag. Nicht nur am 8. März.
Anna Katharina Mangold ist Professorin für Europarecht an der Europa-Universität Flensburg und forscht u. a. zu feministischer Rechtswissenschaft und Antidiskriminierung.


