Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf für WEG-Reform vor

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes veröffentlicht und zur Stellungnahme an die Länder und Verbände versandt. Mit dem Entwurf soll das seit 1951 in weiten Teilen unverändert bestehende Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an gesellschaftliche, demografische und technische Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden. Außerdem sollen bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtert werden. Der Entwurf basiert auf dem im August 2019 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform. 

Modernisierung von Wohnanlagen erleichtern und Rechte der Wohnungseigentümer stärken

Die gesetzlichen Vorschriften sollen nach dem Entwurf des Justizministeriums so angepasst werden, dass der Umbau und die Modernisierung von Wohnanlagen erleichtert wird. Auf diese Weise soll die steigende Nachfrage nach altersgerechtem und energetisch saniertem Wohnraum befriedigt werden können. Darüber hinaus sehe der Entwurf eine Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümer und des Verwaltungsbeirats vor. Die Informations- und Auskunftsrechte der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung sollen erweitert werden. Auch die Chancen der Digitalisierung sollen für das WEG fruchtbar gemacht werden. So soll künftig die Online-Teilnahme an WEG-Versammlungen möglich sein. Um die Handlungsfähigkeit der Eigentümerversammlungen zusätzlich zu verbessern, sollen zudem die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit gesenkt werden. Auch würden einige gesetzliche Regelungen einfacher und transparenter gefasst, um die Rechtsanwendung zu erleichtern, so das Justizministerium.

E-Mobilität: Wohnungseigentümer und Mieter sollen Ladeinfrastruktur einbauen dürfen

Um zur Wende zur E-Mobilität beizutragen, sieht der Referentenentwurf eine Erleichterung baulicher Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität vor. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur bekommen.

Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2020.