Vorwurf der Verleumdung: Verfahren gegen Habeck eingestellt

Nach Zahlung einer Geldauflage wurden die Ermittlungen gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck wegen angeblicher Verleumdung von Sahra Wagenknecht und dem BSW eingestellt. Habeck gilt damit nach wie vor als unschuldig.

Die Einstellung sei nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro von Habeck an drei gemeinnützige Vereine erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Wagenknecht und das BSW hatten Habeck angezeigt, weil er ihrer Ansicht nach bei einem Wahlkampfauftritt vor der sächsischen Landtagswahl 2024 in Dresden falsche Tatsachen über die Partei und die damalige Vorsitzende verbreitet haben soll.

Die Strafanzeige von Wagenknecht und dem BSW ging laut Behörde im November 2024 ein. Laut Wagenknecht wehre man sich gegen die Behauptung Habecks, das BSW würde sich "für seine Meinung bezahlen lassen", im Internet "Stimmen kaufen" und "Trollarmeen aufbauen".

Im Februar diesen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen Habeck einzuleiten und einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Anschließend sei ein Ermittlungsverfahren wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet worden.

Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Das BVerfG habe im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung gestellt.

Redaktion beck-aktuell, sst, 12. Dezember 2025 (dpa).

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