Vor Ramelow-Wahl: Streit um Auslegung der Thüringer Verfassung

Vor der anstehenden Wahl Bodo Ramelows (Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten gibt es Streit über die Auslegung der Landesverfassung. Thüringens CDU-Landespartei- und Fraktionschef Mike Mohring forderte eine Verschiebung der Wahl, um vorher Klarheit zu bekommen. “Wir wollen vor der Wahl Rechtssicherheit schaffen und die Klärung nicht im Nachhinein dem Thüringer Verfassungsgericht überlassen“, sagte Mohring den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach bisherigen Plänen soll Ramelow am 05. oder 06.02.2020 gewählt werden.

Rechtsexperten legen Wahlrechtsvorschriften der Thüringer Landesverfassung unterschiedlich aus

Laut Thüringer Landesverfassung wird der Ministerpräsident mit der Mehrheit der Stimmen im Landtag gewählt. Scheitert der Kandidat in den ersten beiden Wahldurchgängen, “so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält“, heißt es in der Landesverfassung. Was das konkret bedeutet - darüber gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen. Nach einem Gutachten des emeritierten Düsseldorfer Jura-Professors Martin Morlok kommt es im dritten Wahlgang nur auf die Ja-Stimmen an. Demnach wäre Ramelow auch mit nur einer Ja-Stimme gewählt - wenn es keine Gegenkandidaten mit mehr Ja-Stimmen gibt. Dagegen vertrat der ehemalige Direktor des Deutschen Bundestages, Wolfgang Zeh, in einem weiteren Gutachten die Auffassung, dass zwingend mehr Ja- als Nein-Stimmen notwendig sind.

Mehrheit für Ramelow könnte gefährdet sein

“Kein Vereinsvorsitzender wird in Deutschland gewählt, wenn nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen“, kritisierte Mohring. Alle Thüringer Verfassungsorgane würden mit Mehrheit gewählt: “Die Landtagspräsidentin, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Soll die Demokratie keinen Schaden nehmen, muss das selbstverständlich auch für den Ministerpräsidenten gelten“, betonte Mohring. Die Auslegung der Verfassung nach Zeh wäre für Ramelow schwierig, weil im Thüringer Parlament AfD, CDU und FDP zusammen 48 Stimmen haben, während sein angepeiltes Bündnis von Linken, SPD und Grünen nur auf 42 Sitze im Landtag kommt. Ein Ausweg wäre, dass sich mindestens sieben Abgeordnete aus den Reihen von FDP oder CDU enthalten. Vertreter von Linken, SPD und Grünen berufen sich auf das Morlok-Gutachten, nach dem Ramelow im dritten Wahldurchgang auch mit weniger Ja- als Nein-Stimmen gewählt wäre.

Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2020 (dpa).