BKartA prüft Behinderung unter Mobilfunkanbietern

Auf Beschwerde des Mobilfunkanbieters 1&1 prüft das Bundeskartellamt, ob Vodafone und Vantage Towers, die ehemalige Funkturmsparte des Vodafone-Konzerns, das Unternehmen bei seinem beabsichtigten Markteintritt als vierter Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland behindert haben. "Wir werden uns genau ansehen, ob es .. gute Gründe für eine Verzögerung bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 gibt", erklärte BKartA-Präsident Andreas Mundt.

Erhebliche Verzögerung bei Bereitstellung zugesagter Antennenstandorte

Der Mobilfunkanbieter 1&1 will sich nach der Ersteigerung eines Frequenzspektrums im Jahr 2019 als vierter deutscher Netzbetreiber etablieren. Dabei unterliegt 1&1 einer an den Frequenzerwerb gekoppelten staatlichen Ausbaupflicht. Laut BKartA haben 1&1 und Vantage Towers, die ehemalige Funkturmsparte des Vodafone-Konzerns, im Frühjahr 2021 vertraglich eine Mitnutzung einer größeren Zahl an Antennenstandorten vereinbart. Die Bereitstellung der zugesagten Standorte habe sich allerdings im Lauf des Jahres 2022 massiv verzögert und verzögere sich auch weiterhin. Die Nutzung dieser Standorte sei aber ein wesentlicher Faktor für den für dieses Jahr beabsichtigten Start des eigenen Mobilfunknetzes von 1&1.

BNetzA prüft Bußgeld gegen 1&1 wegen nicht fristgerechten Ausbaus

Laut BKartA prüft unabhängig von diesem Verfahren die Bundesnetzagentur momentan die Verhängung eines Bußgeldes gegen 1&1, da das Unternehmen die Versorgungsauflage aus der Frequenzauktion von 2019 zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Basisstationen nicht fristgerecht erreicht habe. Während die BNetzA aufgrund der TKG-Kriterien die Erfüllung der Pflichten des Frequenzinhabers überprüfe, sei Gegenstand des BKartA-Verfahrens, ob das unternehmerische Verhalten von Vantage Towers und Vodafone auf der "Zulieferseite" nach den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu beanstanden sein könnte.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2023.