Die Auftrittsverbote , die die fränkische Gemeinde Seybothenreuth und die Stadt Lindenberg im Allgäu für Björn Höcke bei Veranstaltungen der AfD ausgesprochen hatten, seien unzulässig, entschied der VGH. Die Richterinnen und Richter gaben damit im Fall der Gemeinde Seybothenreuth der Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth statt und wiesen im Allgäuer Fall die Beschwerde der Stadt Lindenberg zurück (Beschlüsse vom 13.02.2026 – 4 CS 26.288 und 4 CS 26.291).
Beide Gemeinden hatten die Zulassung von AfD-Wahlveranstaltungen in gemeindlichen Einrichtungen an diesem Wochenende mit einer Auflage versehen, wonach der AfD-Kreisverband als Veranstalter sicherzustellen habe, dass Björn Höcke nicht als Redner auftritt. Dagegen gerichtete Eilanträge der AfD-Kreisverbände hatte das VG Bayreuth abgelehnt, das VG Augsburg gehalten.
Redeverbote nur mit ausreichender Begründung
Aus den Beschwerdeverfahren ging jeweils die AfD als Sieger hervor. Der VGH München entschied, dass die von den Gemeinden angeführten Begründungen kein Redeverbot für Björn Höcke rechtfertigen könnten. Es fehlten hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG dafür, dass durch Höcke Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien.
Auch mit Björn Höcke als Redner erachtete der VGH München es für nicht hinreichend wahrscheinlich, dass es sich um Veranstaltungen handle, bei denen Inhalte zu erwarten seien, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte verbreiten (vgl. Art. 21 Abs. 1a Nr. 1 und 2 der bayerischen Gemeindeordnung).
Zwar finde die in Art. 5 GG verankerte Meinungsfreiheit ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dass aber bei den konkreten Veranstaltungen Meinungsäußerungen zu erwarten seien, die in Rechtsgutsverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen, hätten die Gemeinden nicht hinreichend dargelegt.
Proteste im Allgäu
Im Allgäu kam es am Wochenende zu Protesten gegen den Höcke-Auftritt. Nach Polizeiangaben haben etwa 3.500 Menschen demonstriert.
Der Thüringer AfD-Chef trat beim Kommunalwahlkampf seiner Partei in Lindenberg (Landkreis Lindau) im stadteigenen Löwensaal auf, dorthin kamen laut Polizei etwa 600 Menschen. Außerdem gab es etwa 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer weiteren Demo, die nach Worten einer Polizeisprecherin dem "rechten Spektrum" zuzuordnen war.
Die Demonstrationen und Kundgebungen verliefen laut Polizei weitgehend friedlich.


