Die Universität Kassel hat eine Bachelorarbeit im Fach Informatik und eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht für "nicht bestanden" erklärt. Die Prüflinge hätten für die Arbeiten jeweils in unzulässiger Weise KI genutzt, so die Begründung. Wegen dieser schweren Täuschung versagte die Uni den beiden Studierenden auch eine Prüfungswiederholung.
Die Studierenden wollten das nicht geltend lassen und klagten. Doch das VG Kassel bestätigte die Bewertungen der Universität. Die Studierenden hätten sich, zeigte sich das Gericht überzeugt, unerlaubter Hilfsmittel bedient. Insoweit hat es in seinen Urteilen verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt.
Das VG hat gegen beide Urteile die Berufung zugelassen. Die Rechtssachen seien von grundsätzlicher Bedeutung. Offen ist somit, ob der Rechtsstreit nun tatsächlich beigelegt ist (Urteile vom 25.02.2026 – 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS).


