Unliebsame Äußerungen des Ministerpräsidenten: Hessen-AfD auf falschem (Rechts-)Weg

Der Streit um Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten über die AfD ist vor dem Staatsgerichtshof des Landes auszutragen. Die Verwaltungsgerichte sind unzuständig und die vom Landesverband der Partei dort angestrengte Klage daher unzulässig, so das VG Wiesbaden.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hatte sich im September 2022 auf einer Pressekonferenz zum Thema "Energie und Energieversorgung" über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den hessischen Verfassungsschutz geäußert. Die hessische Staatskanzlei veröffentlichte und verbreitete die Äußerungen des CDU-Politikers. Die AfD war mit beidem nicht einverstanden und klagte – wählte aber nicht den richtigen Rechtsweg.

Das VG Wiesbaden wies ihre Klage als unzulässig ab. Nicht die Verwaltungsgerichte, sondern der Staatsgerichtshof des Landes Hessen sei zuständig. Denn die Streitigkeit sei eine verfassungsrechtliche (Urteil vom 25.02.2026 – 6 K 1180/22.WI, nicht rechtskräftig).

Die Aussagen des Ministerpräsidenten seien im Rahmen der ihm als Verfassungsorgan zustehenden Staatsleitungsfunktion erfolgt. Diese beinhalte auch die Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Auch die Veröffentlichung der Äußerungen durch die Staatskanzlei sei dem Ministerpräsidenten als Verfassungsorgan zuzurechnen.

Eine Verweisung des Rechtsstreits an den Staatsgerichtshof schloss das VG aus. Die Vorschriften zur Verweisung von Rechtsstreitigkeiten gölten nicht im Verhältnis zwischen der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Bereits im vorausgegangenen Eilverfahren war die AfD vor dem VG Wiesbaden und sodann auch vor dem VGH Kassel gescheitert. Auch damals verwiesen die Gerichte darauf, dass die AfD den falschen Rechtsweg eingeschlagen habe.

VG Wiesbaden, Urteil vom 25.02.2026 - 6 K 1180/22.WI

Redaktion beck-aktuell, bw, 5. März 2026.

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