VG Stuttgart: Weiteres Zwangsgeld wegen Nichtfortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart

Baden-Württemberg muss erneut 10.000 Euro Zwangsgeld zahlen, weil der Luftreinhalteplan Stuttgart für das Stadtgebiet Stuttgart noch immer kein Verkehrsverbot für Diesel-5-Fahrzeuge vorsieht. Die Festsetzung des Zwangsgeldes durch das Verwaltungsgericht Stuttgart erfolgte mit Beschluss vom 18.07.2019 in Fortführung des Vollstreckungsverfahrens gegen das Land. Bereits mit Beschluss vom 26.04.2019 (Az.: 17 K 1582/19) hatte das VG das Zwangsgeld angedroht.

Land kam gerichtlich konkretisierter Verpflichtung nicht nach

Dem Vollstreckungsantrag war laut VG Stuttgart zu entsprechen, weil das Land seiner im Urteil des VG Stuttgart vom 26.07.2017 (BeckRS 2017, 123326) auferlegten und im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 (BeckRS 2018, 8822) konkretisierten Verpflichtung, im Luftreinhalteplan ein Verkehrsverbot für Diesel-5-Fahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart verbindlich vorzusehen, innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist nicht nachgekommen ist.

VG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2019 - 17 K 1582/19

Redaktion beck-aktuell, 22. Juli 2019.