Das VG Schleswig hat den Eilantrag der Betreiberin des Nachrichtenportals Nius gegen das Land Schleswig-Holstein abgelehnt, weil diese dem Land nicht zurechenbar seien (Beschluss vom 05.02.2026 – 6 B 2/26). Nius wollte erreichen, dass das Land Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" vom 7. Januar 2026 unterlässt und widerruft.
Günther hatte unter anderem erklärt: "Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale… Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind" sowie "Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei."
VG: Günther trat als Parteipolitiker auf
Das Gericht sah jedoch keinen Anspruch des Online-Portals auf Unterlassung. Dabei entschied es nicht über die Sachfrage, ob der Inhaber eines politischem Amts in einer Talkshow womöglich einer Art von Neutralitäts- oder Sachlichkeitsgebot unterliegen könnte. Darauf hatte das rechte Portal von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt seinen Antrag gestützt.
Doch das VG Schleswig rechnete die Äußerungen seines Ministerpräsidenten dem Land Schlewswig-Holstein schon deshalb nicht zu, weil Günther diese laut den Verwaltungsrichterinnen und -richtern nicht als Ministerpräsident, sondern als Parteipolitiker im Rahmen eines allgemeinen politischen Diskurses getätigt habe. Eine Bindung an das Neutralitäts- oder Sachlichkeitsgebot bestehe daher nicht. Entscheidend sei, ob ein Amtsträger erkennbar auf die Autorität seines Amtes Bezug nehme. Das Gericht geht dabei vom Regelfall aus, dass die Äußerungen eines Amtsträgers in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde regelmäßig "nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden" seien, wenn dieser nicht nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug nimmt. Denn dann sei eine Begrenzung der Äußerungsbefugnis zum Schutze der Grundrechte oder des Sachlichkeitsgebots nicht erforderlich.
Hier sah das VG einen solchen deutlichen Hinweis auf sein Amt nicht. Dass Günther an anderer Stelle der Sendung seine Funktion als Ministerpräsident erwähnt hatte, änderte nach Auffassung des VG nichts. Die Kammer stellte klar, dass die jeweiligen Aussagen getrennt jeweils in ihrem Kontext zu beurteilen seien. In Bezug auf die streitigen Äußerungen habe er sich nicht auf sein Amt berufen, sondern an einer medienpolitischen Diskussion teilgenommen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Nius kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim OVG einlegen.


