Jetzt muss Karlsruhe ran: Richterbesoldung in Schleswig-Holstein verfassungswidrig?

Das VG Schleswig hält die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Jahr 2022 für verfassungswidrig zu niedrig. Nun soll das BVerfG das überprüfen.

Die 12. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Jahr 2022 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war und hat sie dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt (Beschluss vom 11.11.2025 - 12 A 21/23 u.a.).

In der mündlichen Verhandlung wurden insgesamt 16 Musterverfahren der Besoldungsgruppen A6 bis A16 sowie R1 bis R5 verhandelt. Insgesamt sind gegen die Besoldung im Jahr 2022 mehr als 300 Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig.

Die Kläger rügen die Höhe ihrer Besoldung, weil sie nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Alimentation entspreche. Dabei stützen sie sich auf eine Verletzung des Mindestabstandsgebots. Nach dem Mindestabstandsgebot müsse die Besoldung von Beamten und Richtern einen Abstand von mindestens 15% zum staatlichen Grundsicherungsniveau einhalten, erläuterte das VG. Auch argumentieren die Kläger, dass die zu vergleichenden Tarif- und Nominallöhne unverhältnismäßig stark gegenüber der Besoldung angestiegen seien.

Das Gericht ist dieser Argumentation im Wesentlichen gefolgt. Auch sehen die Richter in den im Jahr 2022 eingeführten "Familienzuschlägen" für Beamte der Besoldungsgruppen A6 bis A9 eine unrechtmäßige Verkürzung der Abstände der Besoldungsgruppen. Diese unrechtmäßige Verkürzung verletze das Leistungsprinzip und stelle das Besoldungsgefüge des Landes strukturell in Frage.

Die Verfahren werden nun ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit vorgelegt.

VG Schleswig, Beschluss vom 11.11.2025 - 127-E-2-326

Redaktion beck-aktuell, kw, 11. November 2025.

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