"Mr. Tesla": CMS-Beratertätigkeit von Ex-Minister bleibt untersagt

Der brandenburgische Wirtschaftsminister a.D. würde gerne Berater bei der Kanzlei CMS werden. Die aktuelle Landesregierung untersagte das jedoch, weil ein Interessenkonflikt drohe. Dies bestätigte nun auch einstweilen das VG Potsdam.

In seiner Zeit als Wirtschaftsminister in Brandenburg verantwortete Jörg Steinbach (SPD) die Ansiedlung des Automobilkonzerns Tesla in Brandenburg. Nach seinem Ausscheiden aus der Landesregierung möchte er nun eine Beratertätigkeit bei der Wirtschaftskanzlei CMS aufnehmen, die Tesla während und nach der Ansiedlung in Deutschland beraten hatte. Dabei machte ihm nun auch das VG Potsdam einen Strich durch die Rechnung (Beschlüsse vom 22. Dezember 2025 – VG 2 L 1148/25 und VG 2 L 1036/25).

Zuvor hatte die Potsdamer Landesregierung Steinbach die Übernahme seiner Beratertätigkeit bei CMS bis 2026 untersagt. Sie begründete ihre Entscheidung mit der Zusammenarbeit Teslas und der Kanzlei während Steinbachs Amtszeit. Es sei nicht auszuschließen, dass eine Tätigkeit Steinbachs für die Kanzlei die öffentlichen Interessen des Landes beeinträchtige.

Steinbach: Keine Zusammenarbeit mit Kanzlei

Nach dem Brandenburgischen Ministergesetz habe die Landesregierung die Möglichkeit, ausgeschiedenen Mitgliedern die Erwerbstätigkeit für die Zeit der ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu untersagen, wenn dadurch die Beschäftigung der öffentliche Interessen beeinträchtigt werde. Die Untersagungsverfügung sei auf der Empfehlung eines unabhängigen Gremiums gestützt, begründete die Regierung damals ihr Veto.

Steinbach widersprach: Er habe mit der Kanzlei zu keinem Zeitpunkt wirklich zusammengearbeitet. Auch habe er die Beauftragung der Kanzlei nicht unmittelbar verantwortet, er sei lediglich koordinativ tätig gewesen. Außerdem lägen die Vorgänge bereits so lange zurück, dass kein Vertrauensverlust für die Arbeit der Landesregierung in der Bevölkerung nicht mehr zu befürchten sei.

Das VG Potsdam folgte Steinbachs Argumenten indes nicht und lehnte den Eilantrag des Wirtschaftsministers a.D. gegen die Untersagungsverfügung ab.

VG Potsdam: Bösen Schein vermeiden

Allein dadurch, dass Steinbach in der medialen Berichterstattung als "Mr. Tesla" und derjenige wahrgenommen werde, der maßgeblich für die Ansiedlung des Konzerns in Brandenburg gesorgt habe, könne der Anschein erweckt werden, dass öffentliche Interessen beeinträchtigt würden, so das Gericht. Es sei entscheidend, schon diesen bösen Schein zu vermeiden. Würde der ehemalige Wirtschaftsminister jetzt für die Kanzlei arbeiten, könne dies u. a. so wirken, als hätte er bereits in seiner Amtszeit darauf hingewirkt. Ob dies tatsächlich wahr sei, sei nicht von Bedeutung, es komme nur auf besagten Schein an, so das VG.

Eine Verletzung der Berufsfreiheit Steinbachs schloss die zuständige 2. Kammer des VG Potsdam aus; Steinbach könne problemlos in einer anderen Kanzlei einer Beratertätigkeit nachgehen.

Auch ein Antrag des Sozialdemokraten, bei der Kanzlei mit der Auflage einzusteigen, keine Tätigkeiten wahrzunehmen, die Angelegenheiten oder Bereiche in Brandenburg beträfen, blieb erfolglos.

VG Potsdam, Beschluss vom 22.12.2025 - VG 2 L 1148/25

Redaktion beck-aktuell, kw, 29. Dezember 2025.

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