Der ehemalige Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme ist mit Äußerungen über die AfD nach Ansicht des VG Oldenburg zu weit gegangen (Urteil vom 17.11.2025 – 1 A 2586/23). Mit seinen Äußerungen habe er gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot in seinem Amt verstoßen, so das Gericht.
Kühme hatte der Nordwest Zeitung im August 2023 ein Interview gegeben und darin gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. "Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen", so der damalige Polizeipräsident in dem Interview weiter. Der AfD-Landesverband Niedersachsen klagte daraufhin – mit Erfolg.
Polizeipräsident steht weiter zu Äußerungen
Zwar dürfe ein Polizeipräsident sich "im Rahmen seiner Aufgaben" sowohl zur inneren Sicherheit als auch zu Angriffen auf die Demokratie öffentlich äußern, betonte das VG nun in seiner Entscheidung. Allerdings unterliege diese Befugnis rechtlichen Grenzen, insbesondere dem Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot.
Kühme, der im vergangenen Jahr in den Ruhestand verabschiedet wurde, sagte nach dem Urteil: "Ich stehe zu meinen Äußerungen." Nach der Entscheidung, die bereits rechtskräftig ist, waren die fraglichen Äußerungen des Polizeipräsidenten jedoch rechtswidrig und die Polizei ist laut Gericht nun verpflichtet, bekanntzugeben, dass diese Äußerungen in Bezug auf den Landesverband Niedersachsen der AfD rechtswidrig waren.


