Auslöser waren Videos auf dem TikTok-Account des Influencers. Darin war er unter anderem zu sehen, wie er eine Katze in einer Badewanne mit einem Rasierapparat schor und sie mehrfach auf dem Boden im Kreis drehte. Nach zahlreichen Anzeigen wegen Misshandlung nahm das Veterinäramt bei einem Hausbesuch fünf Katzen aus seiner Wohnung mit und ordnete ein Haltungs- und Betreuungsverbot an. Die Tiere wurden anderweitig untergebracht.
Der Antragsteller argumentierte, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig. Das Drehen der Katze sei aus Unwissenheit erfolgt, das Scheren habe der Pflege gedient. Das Gericht folgte den Argumenten nicht. Der Antrag sei unzulässig, soweit er sich gegen die Einziehung der Mutterkatze richte, da diese bereits an Dritte weitervermittelt wurde. Im Übrigen sei er unbegründet (Beschluss vom 4.12.2025 – 1 L 660/25.MZ).
Denn die Kammer sah konkrete Hinweise auf schwere und wiederholte Misshandlungen. Maßgeblich sei, dass der Antragsteller die Katze rund 20 Mal sehr schnell auf dem Boden gedreht habe, wodurch ihr sichtlich Schwindel zugefügt worden sei. Ein tierschutzgerechter Anlass für das Scheren sei nicht erkennbar. Zudem seien die Vibrissen der Katze – wichtige Schnurrhaare für Orientierung und Kommunikation – mutmaßlich beim Scheren gekürzt worden. Ob zusätzlich ein sexueller Missbrauch erfolgt sei, habe sich nicht eindeutig feststellen lassen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


