VG Köln bejaht zonenbezogenes Fahrverbot in Köln und streckenbezogene Fahrverbote in Bonn

Die Stadt Köln muss zum April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot einführen, die Stadt Bonn streckenbezogene Fahrverbote. Dies geht aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.11.2018 hervor (Az.: 13 K 6684/15 und 13 K 6682/15). In beiden Fällen hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt. Die Berufung ist jeweils möglich.

In Köln aktuelle Grüne Umweltzone betroffen, in Bonn mehrere Straßen

In Köln sind vom Fahrverbot in der aktuellen Grünen Umweltzone 2012 Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 betroffen. Ab September 2019 muss es auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5 erfassen. In Bonn betrifft das Fahrverbot auf der Straße Belderberg Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-4/IV-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Auf der Reuterstraße muss das Fahrverbot Dieselkraftfahrzeuge mit Euro-5/V-Motoren und Benziner der Klassen Euro 1 und 2 erfassen. Zudem muss die städtische Busflotte im Hinblick auf die Immissionssituation am Belderberg zeitnah mit SCRT-Filtern nachgerüstet werden.

Umwelthilfe: Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid gefordert

Die Deutsche Umwelthilfe hatte sowohl für Köln als auch für Bonn eine Änderung des jeweiligen Luftreinhalteplans dahingehend begehrt, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) eingehalten wird. Sie ist der Auffassung, der Grenzwert könne nur durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote insbesondere für schmutzige Dieselfahrzeuge eingehalten werden. Die Luftverschmutzung durch Stickoxide könne dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert würden. Ziel der Luftreinhaltepläne müsse es sein, den Grenzwert für Stickstoffdioxid auf Dauer einzuhalten.

Stickstoffdioxid-Höchstwert weder in Köln noch in Bonn eingehalten

Köln und Bonn haben das Ziel nicht erreicht. Der Jahresmittelwert 2017 lag in Köln auf dem Clevischen Ring bei 62 µg/m³, auf der Justinianstraße und der Aachener Straße/Weiden bei 50 µg/m³, auf dem Neumarkt bei 47 µg/m³ und auf der Luxemburger Straße bei 46 µg/m³. In Bonn lag der Jahresmittelwert auf der Reuterstraße 2017 bei 47 µg/m³ und am Belderberg 2016 bei 42 µg/m³.

Nordrhein-Westfalen muss Fahrverbote bis April 2019 einführen

Das Gericht hat das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, bis zum 01.04.2019 den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln und für die Stadt Bonn zu ergänzen. Die derzeit gültigen Luftreinhaltepläne von April 2012 (Köln) beziehungsweise Juni 2012 (Bonn) sähen keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vor, um den Grenzwert einzuhalten. Dies gelte auch für die Entwürfe einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Der Entwurf für Köln sei entgegen der Ankündigung der Bezirksregierung Köln noch nicht offengelegt worden; der Entwurf für Bonn liege seit dem 15.10.2018 offen.

Zonen- und streckenbezogene Fahrverbote laut Gericht unverzichtbar

Unter Berücksichtigung des Planungsermessens des beklagten Landes hat sich das Gericht darauf beschränkt, neben den bereits vorgesehenen Planungen für Köln ein zonenbezogenes Fahrverbot sowie für Bonn die beiden streckenbezogenen Fahrverbote sowie die Nachrüstung als Maßnahmen zu benennen, die es für unverzichtbar in dem fortzuschreibenden Luftreinhalteplan hält. Angesichts der hohen Grenzwertüberschreitung im Stadtgebiet Köln sei die Einführung eines zonenbezogenen Fahrverbotes notwendig. Wegen der nach wie vor starken Gesundheitsgefährdung der Innenstadtbewohner, der Fahrradfahrer, der Fußgänger und Insassen der durchfahrenden Fahrzeuge müsse das Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge einschließlich der Klasse Euro 4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 bereits zum April 2019, für Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5 erst zum September 2019 eingeführt werden. In Bonn sei angesichts der hohen Grenzwertüberschreitung im Stadtgebiet insbesondere die Einführung streckenbezogener Fahrverbote für die Reuterstraße und den Belderberg notwendig.

VG Köln, Urteil vom 08.11.2018 - 13 K 6684/15

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2018.