Johanniter dagegen: AfD darf Gemeindehaus nicht für Wahlkampfveranstaltung nutzen

Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD‑Kreisverband die Nutzung des Großen Saals ihres Gemeindehauses für eine Wahlkampfveranstaltung verweigern, meint das VG Koblenz. Dass man früher schon die SPD dort reingelassen habe, binde die Stadt nicht.

Die AfD hat kein Recht darauf, den Großen Saal des Meisenheimer Gemeindehauses für eine Wahlkampfveranstaltung zu nutzen, entschied das VG Koblenz in einem Eilverfahren. Die Stadt habe den zuvor geschlossenen Mietvertrag wirksam gekündigt (Beschluss vom 19.02.2026 – 1 L 116/26.KO).

Das Gemeindehaus steht im gemeinsamen Eigentum der Stadt und der Evangelischen Johanniter-Gemeinde Meisenheim, wobei der Große Saal Sondereigentum der Stadt ist. Die Stadt hatte zunächst einen Mietvertrag mit dem AfD-Kreisverband für die Veranstaltung geschlossen, die Johanniter-Gemeinde verweigerte jedoch ihre Zustimmung. Daraufhin kündigte die Gemeinde den Vertrag wieder.

Auch frühere SPD-Veranstaltungen binden Gemeinde nicht

Das Gericht stellte nun fest, dass die AfD-Veranstaltung nicht dem Widmungszweck des Gemeindehauses entsprochen habe. Die Benutzungssatzung von 2023 erfasse Feierlichkeiten und vereinsinterne Veranstaltungen, nicht jedoch parteipolitische Zwecke. Auch frühere Überlassungen an eine politische Partei änderten daran nach Auffassung des Gerichts nichts. Die beiden SPD-Veranstaltungen im Jahr 2019 hätten mehrere Jahre vor der erneuerten Widmung stattgefunden. Anhaltspunkte für eine Fortführung dieser Vergabepraxis ergäben sich daraus nicht.

Zudem müsse die Stadt bei ihrer Entscheidung die in der Teilungserklärung festgelegten Beschränkungen berücksichtigen. Parteipolitische Veranstaltungen seien in der dort bestimmten Nutzung nicht vorgesehen. Änderungen dieser Zweckbestimmung seien nur mit einstimmiger Zustimmung aller Eigentümer möglich.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum OVG Rheinland-Pfalz offen.

VG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2026 - 1 L 116/26.KO

Redaktion beck-aktuell, mam, 25. Februar 2026.

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