AfD-Wahlkampf im Ettlinger "Kasino": Darf stattfinden, aber ohne Martin Sellner

Ein AfD-Gemeinderat aus Ettlingen hatte für eine Wahlveranstaltung seiner Partei zum Thema Remigration das "Kasino" angemietet. Doch dann trat die Stadt vom Mietvertrag zurück. Zu Unrecht, so das VG Karlsruhe. Auch ein Auftritt von Lena Kotré sei zu dulden, einer von Martin Sellner dagegen nicht.

Das VG Karlsruhe hat auf einen Eilantrag des AfD-Gemeinderatmitglieds entschieden, dass die Stadt ihm, wie im Mietvertrag vom 26. Januar vereinbart, am Sonntag, den 22. Februar Zugang zu der Veranstaltungsstätte "Kasino" gewähren muss (Beschluss vom 19.02.2026 - 14 K 1528/26).

Die Stadt war am 6. Februar von dem Mietvertrag zurückgetreten. Hintergrund war die geplante Behandlung des Themas Remigration auf der Veranstaltung und die Einladung der AfD-Politikerin Lena Kotré als Rednerin, die zum rechten Flügel der Partei gehört und im August 2025 vom Verfassungsschutz als Rechtsextremistin eingestuft wurde. Ebenso befürchtete die Stadt einen Auftritt des rechtsextremen österreichischen Aktivisten Martin Sellner.

Das Gemeinderatsmitglied der AfD begehrte Eilrechtsschutz. Das VG verpflichtete die Stadt daraufhin, der AfD das "Kasino", das immer wieder auch für politische Veranstaltungen genutzt wird, am Sonntag zur Verfügung zu stellen. Die einstweilige Anordnung verband das Gericht allerdings mit der Maßgabe, dass Martin Sellner keinen Zutritt erhält und nicht auftritt.

Rücktritt nicht gerechtfertigt

Das Kasino sei eine öffentliche Einrichtung der Stadt. Diese dürfe das AfD-Gemeinderatmitglied als Einwohner von Ettlingen – wie alle anderen Einwohner und Einwohnerinnen – im Rahmen des geltenden Rechts und nach gleichen Grundsätzen nutzen. Die Stadt habe nichts Konkretes dafür vorgebracht, dass bei der AfD-Veranstaltung mit Straftaten zu rechnen sei oder ein Verstoß gegen die Benutzungsordnung zu erwarten wäre. Dass das Thema "Remigration" angesetzt worden sei, sei an sich nicht strafbar. Auch habe die Stadt keine konkret befürchtete Äußerung der Rednerin Kotré benannt, die strafbar sein könnte.

Voraussichtlich ergebe sich auch aus einer Klausel des Mietvertrages kein Rücktrittsrecht der Stadt, wonach der Rücktritt möglich sei, wenn der Veranstalter bei Vertragsschluss verschweigt, dass die Veranstaltung durch eine "radikale, politische, religiöse oder scheinreligiöse" Vereinigung durchgeführt werde oder entsprechende Veranstaltungsinhalte aufweise. Denn das Merkmal "radikal" sei mit Blick auf die Meinungsfreiheit zu unbestimmt.

Auch könne sich die Stadt für den Rücktritt nicht auf schutzwürdige Eigeninteressen stützen. Das Gemeinderatsmitglied habe die Stadt bei Abschluss des Mietvertrags nicht darüber getäuscht, dass Kotré auftreten werde. Auch das Thema "Remigration" begründe kein schutzwürdiges Eigeninteresse. Denn unter dem Begriff werde ein breites Spektrum an Maßnahmen und politischen Forderungen zusammengefasst, die nicht immer gegen die Menschenwürde verstießen.

Auftritt Sellners ist zu unterbinden

Allerdings muss das Gemeinderatsmitglied, das das Kasino angemietet hat, sollte Martin Sellner auftauchen, sicherstellen, dass dieser keinen Zutritt zu der städtischen Veranstaltungsstätte erhält und nicht auftritt. Das VG sieht insoweit eine konkrete Gefahr, dass es zu rassistischen Äußerungen kommen könnte, die der Menschenwürde zuwiderliefen und die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründeten. Gegen den Beschluss kann noch von beiden Seiten Beschwerde eingelegt werden. Er ist daher noch nicht rechtskräftig.

Mit der einstweiligen Anordnung hat das VG die Hauptsache vorweggenommen, indem es die Stadt verpflichtet hat, der AfD die Halle zur Verfügung zu stellen. Das VG hielt das aber für erforderlich, weil die Sache besonders eilbedürftig sei. Die AfD-Veranstaltung im "Kasino" sei zeitgebunden, da sie im Zusammenhang mit dem Wahlkampf für die Landtagswahl am 8. März stehe.

VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2026 -

Redaktion beck-aktuell, bw, 19. Februar 2026.

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