Die Hildesheimer Fußgängerampeln mit Motiven lesbischer und schwuler Paare dürfen bleiben: Das VG Hannover hat eine Klage gegen die gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht könne eine Verletzung der Rechte des Klägers "nicht nachvollziehen", sagte der Vorsitzende Richter Arne Gonschior zur Begründung (Urteil vom 23.09.2025 – 7 A 4883/23).
Es sei "überhaupt nicht erkennbar", dass der Kläger durch die Ampelmännchen in seinen Rechten verletzt sei, etwa in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung. "Die Ampelzeichen zeigen die gesellschaftliche Realität, die kann der Kläger nicht ausblenden", sagte der Richter.
14 Ampeln in der Stadt
Auch eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung sehe das Gericht nicht: Deren Vorschriften schützten den Kläger nicht individuell. Gonschior sagte, schon im Vorfeld habe das Gericht dem Mann einen Hinweis auf Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Klage gegeben. Er hoffe nun auf Rechtsfrieden. Der Kläger kann aber einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim niedersächsischen OVG in Lüneburg stellen.
Der Rat der Stadt Hildesheim hatte die Umrüstung der grünen Streuscheiben der Ampeln im Juni 2023 beschlossen; in diesem Jahr wurde sie umgesetzt. Seit Mitte Juni zeigen insgesamt 14 Ampelanlagen an drei Stellen im Stadtgebiet bei Grün gleichgeschlechtliche Ampelpärchen statt der üblichen Fußgängerfiguren.


