Pro-Palästina-Demo darf Existenzrecht Israels nicht leugnen

Eine geplante Pro-Palästina-Demonstration in Düsseldorf darf bestimmte Parolen nicht verwenden, weil sie entweder das Existenzrecht Israels verleugnen, Straftaten billigen oder Kennzeichen terroristischer Vereinigungen sind.

Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer für den 22. November geplanten Pro-Palästina-Demonstration bestimmte Parolen nicht geäußert werden dürfen (Beschluss vom 13.11.2025 – 18 L 3700/25). Der Eilantrag des Veranstalters gegen ein entsprechendes Verbot des Polizeipräsidiums blieb erfolglos.

Nach Auffassung der Kammer darf weder das Existenzrecht Israels geleugnet noch dürfen die Parolen "Yalla, Yalla Intifada", "There is only one state – Palestine ’48" sowie "From the river to the sea – Palestine will be free" in jedweder Form verwendet werden. Die Prognose der Polizei, wonach solche Äußerungen Straftaten wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und die Verwendung von Kennzeichen terroristischer Vereinigungen verwirklichen könnten, sei tragfähig.

Zwar sei Kritik an der Politik Israels nicht generell strafbar. Im konkreten Fall spreche jedoch Überwiegendes dafür, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels als Angriff auf in Israel lebende Juden und als Aufruf zu Gewalt gegen Juden in Deutschland verstanden werde. Dass der Anmelder eine "friedliche Einstaatenlösung" anstrebe, sei unerheblich.

Bezug zur Hamas und Antisemitismus

Das Gericht verwies auf den ideologischen Hintergrund: Die Hamas negiere das Existenzrecht Israels und stehe für einen bewaffneten Kampf bis zur Vernichtung des Staates. Der eliminatorische Antisemitismus sei ein identitätsstiftendes Merkmal der Organisation. Ein unbefangener Beobachter stelle bei solchen Parolen einen Bezug zum Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 her.

Die Interessenabwägung falle zugunsten des öffentlichen Interesses aus. Eine einmal getätigte Äußerung sei irreversibel und könne nicht durch spätere Maßnahmen korrigiert werden. Zudem handele es sich bei der Leugnung des Existenzrechts Israels um israelbezogenen Antisemitismus, der laut Gericht die häufigste Erscheinungsform von Antisemitismus in Deutschland darstellt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim OVG Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2025 - 18 L 3700/25

Redaktion beck-aktuell, js, 13. November 2025.

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