Den Rückkehrern drohten in Syrien derzeit keine relevanten Gefahren mehr, befand das VG Düsseldorf in zwei Fällen (Beschlüsse vom 06.11.2025 - 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A). In den Heimatregionen der beiden Männer - den Provinzen Damaskus und Latakia - sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht so hoch, dass sie einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wären. Auch eine Verelendung bei der Rückkehr sei nicht zu erwarten. Nach aktuellen Erkenntnissen und den vorhandenen Rückkehr- und Hilfsprogrammen bestehe keine allgemeine Notlage, hieß es weiter.
Die Entscheidungen betreffen einen 46-jährigen syrischen Koch und seinen 26-jährigen Sohn. Beide Männer sind in Deutschland nicht straffällig geworden und müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen. Sie hatten zuvor bereits in Österreich keinen Flüchtlingsschutz erhalten.
Bundesregierung will mehr Menschen abschieben
In Deutschland leben laut Ausländerzentralregister (Stand: Ende August 2025) 951.406 Syrerinnen und Syrer. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom August halten sich 920 Personen in Deutschland auf, die ausreisepflichtig und ohne Duldungsstatus sind.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dringt auf eine schnelle Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Syrien. Besonders schnell abschieben will die Bundesregierung Personen, die straffällig geworden sind. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, man sei dabei, "mit Syrien Vereinbarungen zu machen, die die Rückführungen nach Syrien auch ermöglichen". Im September hatte er der Rheinischen Post gesagt: "Wir wollen noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Syrien treffen und dann zunächst Straftäter abschieben und später Personen ohne Aufenthaltsrecht." Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) leistet bereits Vorarbeit und bearbeitet wieder Asylanträge von Syrern - "vorrangig von arbeitsfähigen, jungen Männern", wie das Ministerium kürzlich erklärte.


