VG Berlin: Schengen-Visum für palästinensische Ex-Terroristin zu Recht aufgehoben

Das Land Berlin hat zu Recht das der palästinensischstämmigen Jordanierin Rasmea Odeh erteilte Schengen-Visum aufgehoben. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 21.03.2019 entschieden und den Eilantrag der Frau abgelehnt. Der Aufenthalt Odehs, die 1969 an einem Terroranschlag beteiligt war, gefährde die internationalen Beziehungen zu Israel und das friedliche Zusammenleben in Deutschland (Az.: VG 8 L 96.19 V). Odeh hat Beschwerde eingelegt.

Palästinensische Ex-Terroristin erhielt Besuchsvisum

Die Antragstellerin, eine jordanische Staatsangehörige palästinensischer Volkszugehörigkeit, wurde 1970 in Israel zu lebenslanger Haft wegen der Beteiligung an einem Bombenanschlag auf einen Supermarkt im Jahr 1969 verurteilt, bei dem unter anderem zwei israelische Studenten getötet worden waren. Im Zuge eines Gefangenenaustausches wurde sie vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Deutsche Botschaft Amman erteilte der Antragstellerin ein zeitlich begrenztes Schengen-Visum Typ C als "Besuchs-/Geschäftsvisum". Tatsächliches Ziel der Antragstellerin war die Teilnahme an einer Konferenz in Berlin und eine Rede zum Thema "Errungenschaften arabischer Frauen". Die Antragstellerin machte vom Visum Gebrauch und reiste nach Deutschland ein.

Visum wegen befürchteter Aufstachelung zum Hass gegen Juden aufgehoben

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hob das Visum unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf und drohte der Antragstellerin für den Fall einer nicht fristgerechten Ausreise die Abschiebung nach Jordanien an. Zur Begründung führte die Behörde an, es stehe zu befürchten, dass die Antragstellerin gegen Personen jüdischen Glaubens aufstacheln werde. Sie plane einen Auftritt beim antisemitischen Bündnis Boycott, Divestment, Sanctions (BDS), dessen Vertreter Israel das Existenzrecht absprächen. Mit ihrem Aufenthalt verfolge sie keine rein touristischen Ziele, sondern beeinträchtige die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

VG lehnt Eilantrag ab

Das VG hat den Eilantrag Odehs abgelehnt. Nach dem Visakodex werde ein Visum aufgehoben, wenn sich herausstelle, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht mehr erfüllt seien. Dies sei hier der Fall, weil von der Anwesenheit der Antragstellerin eine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Bei der Beurteilung dieser Frage komme der Behörde auch im Fall der Aufhebung einer weiter Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden dürfe.

Aufenthalt gefährdet internationale Beziehungen zu Israel und friedliches Zusammenleben in Deutschland

Das VG hält die Einschätzung des Antragsgegners, der Aufenthalt der Antragstellerin in Deutschland sei geeignet, die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland unter anderem zu Israel und das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, wegen des zweifelhaften Lebenslaufs der Antragstellerin nicht für offensichtlich fehlerhaft. Der Antragsgegner habe bei seiner Entscheidung auch die öffentlichen Reaktionen auf den Aufenthalt der Antragstellerin und ihren beabsichtigten Auftritt auf einer Veranstaltung berücksichtigen dürfen, die zumindest im Verdacht stehe, antisemitischen Ressentiments Vorschub zu leisten.

VG Berlin, Beschluss vom 21.03.2019 - 8 L 96.19 V

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019.