VG Berlin: Bonn bleibt Hauptsitz des Bundesministeriums der Verteidigung

Die Hauptdienststelle des Bundesverteidigungsministeriums hat ihren Sitz weiterhin in Bonn. Die Entscheidung über den Sitz obliege allein der Bundesregierung. Deren bisherige Festlegung aus dem Jahr 1994 auf Bonn als Hauptsitz sei weiterhin gültig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem durch den Personalrat der Nebenstelle in Berlin angeregten Verfahren mit Beschluss vom 10.09.2019 (Az.: 71 K 4.19 PVB).

Zahlreiche Stellen des Ministeriums vom gesetzlichen Dienstsitz Bonn nach Berlin verlagert

Nach dem Berlin/Bonn–Gesetz aus dem Jahr 1994 und dem darauf beruhenden Beschluss der Bundesregierung befindet sich der Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung in Bonn, ein weiterer Dienstsitz besteht in Berlin. Inzwischen wurden zahlreiche Stellen und Aufgaben des Ministeriums nach Berlin verlagert. Von den 2.760 Beschäftigten (Stand Mai 2019) des Ministeriums arbeiten inzwischen etwas mehr als die Hälfte (1.424,5) in Berlin.

Berlin offiziell bislang nur "Nebenstelle"

Die Dienststelle in Berlin galt in personalvertretungsrechtlicher Sicht bislang als Nebenstelle, bei der aufgrund eines Beschlusses der Beschäftigten in Berlin ein eigener Personalrat gewählt wurde. Mit Blick auf die Wahlen zur Personalvertretung im nächsten Jahr wollte der Personalrat in Berlin die Feststellung erreichen, dass Berlin inzwischen Hauptsitz der Dienststelle geworden ist und sich in Bonn nur eine Nebenstelle befindet.

VG weist Antrag ab: Bisherige Sitzfestlegung ist nach wie vor gültig

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Personalrats in Berlin zurückgewiesen. Die Entscheidung, wo sich der Hauptsitz des Bundesministeriums befindet, obliege allein der Bundesregierung. Die Entscheidung über die Sitzfestlegung sei nach wie vor gültig und ausdrücklich für Rechts- und Verwaltungsvorschriften bestimmend, die an den Sitz der Behörde anknüpften.

Faktische Verlagerung der Schwerpunkte unerheblich

Eine lediglich faktische Verlagerung der Schwerpunkte oder der Beschäftigtenzahlen ändere daran nichts, solange der Dienstsitz in Bonn als Dienststelle im Sinne des Bundespersonalvertretungsrechts fortbestehe.

VG Berlin, Beschluss vom 10.09.2019 - 71 K 4.19

Redaktion beck-aktuell, 10. September 2019.