Verbot des Palästina-Kongresses 2024 war rechtswidrig

Die Berliner Polizei hatte den Palästina-Kongress 2024 nach Beginn unterbrochen und für die Folgetage verboten. Das VG Berlin hält beides für rechtswidrig – und sieht die Versammlungsfreiheit nicht ausreichend beachtet.

Die Auflösung und das Verbot des Palästina-Kongresses 2024 waren rechtswidrig. Das hat das VG Berlin entschieden (Urteil vom 26.11.2025 – VG 1 K 187/24).

Der Kongress sollte im April 2024 an drei Tagen in geschlossenen Räumen stattfinden. Vorab hatte die Polizei Beschränkungen erlassen, darunter ein Verbot bestimmter Parolen. Das Landesamt für Einwanderung untersagte mehreren vorgesehenen Rednern die Teilnahme, weil es strafbare Äußerungen erwartete.

Auflösung nach Videobotschaft

Kurz nach Beginn spielte der Veranstalter eine Videobotschaft von einem dieser Redner ab. Daraufhin kappte die Polizei die Stromversorgung, löste die Versammlung auf und untersagte ihre Fortsetzung an den Folgetagen.

Die 1. Kammer des VG Berlin sah darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Bis zur Auflösung seien die Beschränkungen eingehalten worden, strafbare Äußerungen habe die Polizei nicht festgestellt. Mildere Mittel wie der Ausschluss einzelner Redner hätten sich aufgedrängt. Dass diese nicht erfolgversprechend gewesen wären, habe die Polizei nicht dargelegt.

Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Anfang November hatte der Palästina-Kongress bereits das OVG Berlin-Brandenburg beschäftigt. Dieses bestätigte, dass das politische Betätigungsverbot für einen britisch-palästinensischen Arzt im Kontext des Kongresses rechtswidrig war.

VG Berlin, Urteil vom 26.11.2025 - VG 1 K 187/24

Redaktion beck-aktuell, js, 26. November 2025.

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