Der Radiosender JazzRadio Berlin ist ein 24-stündiges moderiertes Musikprogramm mit Ausrichtung auf Jazz- und Jazz-Soul-Musik. Ergänzt wird das Programm durch redaktionelle Beiträge sowie Nachrichten. Seit 2010 ist das Programm auf der UKW-Frequenz Berlin 106,8 MHz zu empfangen.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) verlängerte den Sendebetrien des Radiosenders auf dieser Frequenz zuletzt bis zum 30. September 2025.
Im Dezember 2024 schrieb sie die Vergabe mehrerer UKW-Frequenzen neu aus, darunter auch die Frequenz Berlin 106,8 MHz. Neben dem JazzRadio Berlin bewarben sich zehn weitere Radiosender auf die Zuweisung dieser Frequenz. Die mabb vergab sie nicht erneut an das JazzRadio Berlin. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2025 soll auf der Frequenz ein anderer Jazz-Sender spielen, vom 1. Januar 2026 an ein auf elektronische Musik ausgerichteter Radiosender.
Gegen diese Entscheidung begehrte der Veranstalter von JazzRadio Berlin Eilrechtsschutz.
Keine Beurteilungsfehler – elektronische Musik ist relevanter
Das VG Berlin hat den Eilantrag überwiegend abgewiesen (Beschluss vom 09.09.2025 – VG 32 L 347/25). JazzRadio Berlin dürfe die Frequenz noch bis zum 31. Dezember 2025 nutzen. Die Zuweisung der Frequenz an einen anderen Sender ab dem 1. Januar 2026 sei allerdings nicht zu beanstanden. Die mabb habe bei der Vergabe der Frequenzen einen Entscheidungsspielraum. Ihre Entscheidungen könnten nur eingeschränkt darauf geprüft werden, ob ihr schwerwiegende Fehler unterlaufen seien. Solche Beurteilungsfehler konnte die zuständige Kammer des VG Berlin allerdings nicht erkennen.
Die mabb habe zur Begründung ausgeführt, dass mit der Ausrichtung auf die Berliner Techno- und Clubszene ein höherer programmlicher Vielfaltsbeitrag zu erwarten sei als von einem Jazz-Programm. Sie habe auch darauf abgestellt, dass der elektronische Musiksender sein gesamtes Programm in Eigenproduktion erstellt. Daher habe die mabb der Weiterführung des JazzRadio Berlin geringeres Gewicht beigemessen. All diese Erwägungen seien nicht zu beanstanden.
Anders sei die übergangsweise Vergabe der Frequenz an einen anderen Jazz-Sender zu bewerten. Die Begründung der mabb, dem Sender, der ab 2026 auf einer anderen Frequenz zu empfangen sein werde, solle der Start erleichtert werden, finde keine Stütze im Gesetz und sei daher beurteilungsfehlerhaft, so das VG.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.


