Der thüringische AfD-Parteichef Björn Höcke darf an diesem Samstag bei einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei im oberfränkischen Seybothenreuth nicht als Redner auftreten. Das VG Bayreuth hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die AfD die Parteiveranstaltung in der Mehrzweckhalle nur ohne den geplanten Gastredner durchführen darf (Beschluss vom 12.02.2026 – B 4 S 26.146).
Es stützte die Entscheidung auf die neue Vorschrift des Art. 21 Abs. 1a in der bayerischen Gemeindeordnung, der erst seit 1. Januar 2026 gilt. "Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind", erläuterte ein Sprecher.
Das hielt das VG Bayreuth hier für hinreichend wahrscheinlich, sollte Höcke als Redner auftreten. Das Gericht führt dessen rechtsextremistische politische Ausrichtung sowie seine Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit an. Hinzu kämen die Themen, die der Veranstalter für Seybothenreuth angekündigt habe, sowie, dass dort Wahlkampf stattfinden solle. Damit sei es zulässig, dass die Gemeinde zumindest den Auftritt von Höcke als Gastredner per Auflage unterbindet.
Rechtskräftig ist der Beschluss allerdings nicht, die AfD hat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Eine Entscheidung darüber sei "rechtzeitig vor der Veranstaltung" am Samstag in Seybothenreuth geplant, sagte ein VGH-Sprecher.
VG Augsburg entschied in zweitem Verfahren anders
Ein ähnliches Eilverfahren hatte das VG Augsburg zu bearbeiten*. Dabei ging es um eine weitere AfD-Veranstaltung am Sonntag im Allgäu. Die Stadt Lindenberg hatte ebenso untersagt, dass Höcke bei einer Versammlung in der Stadthalle reden darf.
Ursprünglich wollten beide Kommunen der AfD wegen Höckes Teilnahme die Nutzungserlaubnis für die Hallen ganz entziehen, das Augsburger Gericht hatte solch einen Schritt in einem Vorverfahren aber bereits für unzulässig erklärt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als "milderes" Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme. Daraufhin schwenkten die Kommunen darauf um.
Ihren eigenen Hinweis verwarfen die Augsburger Richter nun allerdings wieder, denn sie entschieden am Freitag, dass Höcke am Wochenende bei einer Veranstaltung im Allgäu vorerst wie geplant als Gastredner auftreten darf. Das von der Stadt Lindenberg im Landkreis Lindau für Höcke ausgesprochene Redeverbot sei nicht ausreichend begründet. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Hohe Voraussetzungen für Redeverbot
Die Stadt habe wie schon bei der Entscheidung zur Nutzung der Halle nicht ausreichend belegen können, dass eine "hohe Wahrscheinlichkeit" dafür bestehe, dass Höcke gerade auf der Veranstaltung am Sonntag "strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen" tätigen könnte.
Seine zweifache strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland" sei zwar "im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis", argumentierte das Gericht. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Redeverbot seien aber hoch.
Die Behörden müssten demnach aufzeigen, welche rechtswidrigen Äußerungen sehr wahrscheinlich zu erwarten sind und weshalb anzunehmen ist, dass der Redner sich "vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften" davon abhalten lassen würde. In der Abwägung habe das Gericht auch "nicht zuletzt das Thema der Veranstaltung (Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl)" berücksichtigt.
Gegendemonstrationen in beiden Kommunen geplant
Gegner der AfD haben sowohl in Seybothenreuth als auch in Lindenberg zu Demonstrationen gegen die AfD aufgerufen. Es werden mehrere Tausend Teilnehmer erwartet.
Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU) will ebenfalls an einer Gegenveranstaltung in Lindenberg teilnehmen. Er lobte die Haltung der Stadt in der Auseinandersetzung mit der AfD: "Die Stadt handelt klar gegen einen Rechtsextremen."
(* Der Beitrag wurde nach der Entscheidung des VG Augsburg umfassend überarbeitet und ergänzt, 13.02.2026, 13:59h, jvh)


