VG Aachen: Corona-Pandemie rechtfertigt Anordnung vorübergehender Betriebsschließungen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschlüssen vom 21.03.2020 und 23.03.2020 zwei Eilanträge von Betreibern einer Lottoannahmestelle und eines Pralinenfachgeschäfts abgelehnt, mit denen diese sich gegen die Schließung ihrer Betriebe gewendet hatten. Grundlage für die Schließung ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Würselen vom 18.03.2020. Die Stadt Würselen habe in der Allgemeinverfügung nachvollziehbar dargelegt, dass die dort getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erforderlich seien, um nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse besonders anfällige Personengruppen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen (Az.: 7 L 230/20 und 7 L 233/20).

VG: Betriebsschließungen zur Eindämmung von Neuansteckungen erforderlich

In der Allgemeinverfügung wurde angesichts der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus ab sofort – zunächst bis zum 19.04.2020 – unter anderem der Weiterbetrieb bestimmter Verkaufsstellen des Einzelhandels untersagt. Sowohl die Lottoannahmestelle als auch das Pralinenfachgeschäft der Antragsteller waren von diesem Verbot erfasst. Das Gericht erklärte die vorübergehenden Betriebsschließungen für rechtmäßig. Wegen des dynamischen Verlaufs der Ausbreitung mit ersten Todesfällen in den letzten Wochen sei das Verbot nicht notwendiger Veranstaltungen und Betriebsfortführungen erforderlich, so das Gericht. Nur so sei die Ansteckung einer größeren Anzahl von Personen zu verzögern.

Lottoannahmestelle und Pralinengeschäft für Grundversorgung der Bevölkerung irrelevant

Sowohl die Lottoannahmestelle als auch das Pralinenfachgeschäft gehörten nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung und seien zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs nicht notwendig, so das VG weiter. Nur diese Geschäfte dürften laut Verfügung der Stadt offen bleiben. Schließlich sei das Schutzgut der menschlichen Gesundheit ohne jeden Zweifel höher einzustufen als die drohenden wirtschaftlichen Einbußen, zumal Bund und Land Finanzhilfen zugesagt hätten, stellte das Gericht klar.

Redaktion beck-aktuell, 25. März 2020.