Durch die nachträgliche, förmliche Beschlagnahme aller Dateien auf 34 Handys, Mobilgeräten und Laptops der Angeklagten durch das Landgericht sei der Aktenbestand um mehr als ein Terabyte an Daten gewachsen. Der Umfang sei so groß, dass die Verteidigung zur angemessenen Vorbereitung eine Aussetzung brauche, erklärte der Verteidiger von Gerhard Delling, David Rieks.
Dem Antrag schlossen sich der Verteidiger von Christina Block und die Anwälte von vier weiteren Angeklagten an. Der Verteidiger eines mitangeklagten Anwalts der Familie Block stellte einen eigenen Antrag auf Aussetzung des Prozesses. Auf dem beschlagnahmten Laptop seines Mandanten seien viele Daten von Verfahren, die mit dem Block-Prozess nichts zu tun hätten. Bei einem Berufsgeheimnisträger sei die Kommunikation besonders geschützt, erklärte Verteidiger Marko Voß.
Anwalt Philip von der Meden, der Blocks Ex-Mann Stephan Hensel als Nebenkläger vertritt, sprach sich dafür aus, den Beschluss zur Beschlagnahme vom 27. Oktober 2025 abzuwandeln und auf die bereits durch die Anklage bekannten Dateien zu beschränken. Über den Antrag der Verteidiger muss die Strafkammer entscheiden. Eine konkrete Frist dafür gibt es nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht.
Richterin droht Block mit Haftbefehl
Unterdessen hat das LG Hamburg Christina Block mit einem Haftbefehl gedroht. Grund dafür ist die Kontaktaufnahme zu einem Zeugen. "In aller Deutlichkeit, dass diese Kammer nicht zögern wird, einen Haftbefehl zu erlassen, sollte die Kammer zu der Überzeugung kommen, dass Druck auf Zeugen ausgeübt wird", sagte die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, an die Angeklagte gerichtet.
Blocks Verteidiger Ingo Bott bestätigte, dass seine Mandantin einem erkrankten älteren Zeugen gute Besserung gewünscht habe. "'Gute Besserung!' ist keine Verdunkelung, gerade bei einer schweren Erkrankung darf man das wünschen", sagte Bott. Das Gericht selbst habe die Erkrankung des Zeugens bekanntgegeben.
Die Richterin erklärte weiter, es sei dem Gericht zugetragen worden, dass Christina Block auf Zeugen in Israel Druck ausübe, nicht in dem Prozess auszusagen. Der geständige, in Haft sitzende israelische Angeklagte sagte dazu, er habe mit seinem Vater und einem Freund in Israel telefoniert. Dabei hätten sie davon berichtet. Es sei aber nicht klar, woher sie das wüssten. Möglicherweise hätten sie das in Zeitungen gelesen. Es könnten aber auch Gerüchte sein.
Quelle für die Information ist den Angaben zufolge eine Dolmetscherin, die die Kommunikation des 36-Jährigen in der Haft überwacht. Sie hatte eine Kriminalbeamtin informiert. Der Verteidiger des Angeklagten, Sascha Böttner, beantragte die Beendigung der Kommunikationsüberwachung, da sein Mandant voll geständig sei.


