Verstoß gegen Recht auf Anwalt? EU-Kommission verklagt Polen

Polen droht neuer Ärger vor dem EuGH. Die EU-Kommission kündigte eine Klage an, denn Polen habe zentrale Bestimmungen einer Richtlinie zu Verfahrensrechten, wie etwa den Zugang zu einem Anwalt, nicht ausreichend umgesetzt.

Der Kommission zufolge lässt Polen Vernehmungen und Beweiserhebungen zu, ohne dass ein Rechtsbeistand dabei ist. Dadurch seien Verdächtige zu Beginn polizeilicher Ermittlungen nicht ausreichend geschützt, heißt es aus Brüssel. Das verstoße gegen die EU-Vorgaben. Auch die in der Richtlinie garantierte Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Beschuldigten und ihren Anwältinnen und Anwälten werde im polnischen Recht nicht gewährleistet.

Darüber hinaus kritisiert die Kommission, dass Polen die Informationspflichten bei der Ingewahrsamnahme Minderjähriger nicht vollständig umsetzt. Nach EU-Recht müssen in solchen Fällen stets die Erziehungsberechtigten oder andere geeignete Erwachsene informiert werden. Mängel sieht Brüssel zudem beim Zugang zu einem Rechtsbeistand im Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls.

Redaktion beck-aktuell, bw, 11. Dezember 2025 (dpa).

Mehr zum Thema