Kampf gegen den Müll: Kabinett beschließt neues Verpackungsgesetz

Weniger Verpackungsmüll, höhere Recyclingquoten und neue Zulassungspflichten: Das Kabinett hat ein neues Verpackungsgesetz beschlossen. Damit will es EU-Vorgaben umsetzen.

Ab August 2026 gelten in der EU die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Damit die neue Verordnung reibungslos in Deutschland umgesetzt werden kann, hat das Kabinett das bisherige Verpackungsgesetz überarbeitet und einen neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen "die in Deutschland etablierten Strukturen beibehalten und verbessert werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Zulassungspflicht, Abfallvermeidung und Recycling

Bisher kennt das deutsche Verpackungsrecht nur Zulassungsverfahren für sog. duale Systeme, die die haushaltsnahe Entsorgung der Verpackungsabfälle (gelber Sack, gelbe Tonne) betreffen. Die neue EU-Verpackungsverordnung verlangt mehr: In Zukunft soll ein Zulassungsverfahren auch für Organisationen etabliert werden, die die erweiterte Herstellerverantwortung für mehrere Hersteller wahrnehmen. Hersteller, die keiner solchen Organisation angehören, müssen eine individuelle Zulassung beantragen. Für sie sieht das neue Gesetz ein – laut Ministerium – möglichst bürokratiearmes automatisiertes Verfahren vor. Die Zulassung soll bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfolgen, die die Akteure dann mitfinanzieren sollen. Bisher wird die ZSVR ausschließlich von den dualen Systemen und Betreibern von Branchenlösungen finanziert.

Wer in Deutschland Verpackungen auf den Markt bringt, muss künftig auch Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung durchführen. Die EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, sicherzustellen, dass bestimmte Akteure – duale Systeme, Branchenlösungen, Organisationen für Herstellerverantwortung sowie nicht vertretene Hersteller – einen Mindestanteil ihres Budgets nutzen, um solche Maßnahmen zu finanzieren. Diese Akteure sollen laut Bundesumweltministerium nun für mehr Mehrwegverpackungen und mehr Wiederbefüllung sorgen müssen. Als Beispiele für solche Maßnahmen nennt das Ministerium die Anschubfinanzierung für neue Mehrwegsysteme oder Aufklärungsmaßnahmen über die Nutzung von Mehrwegverpackungen.

Auch sollen mit dem neuen VerpackDG ab 2028 die Recyclingquoten für Kunststoffe, Aluminium und Eisenmetalle angehoben werden. Für Aluminium und Eisenmetalle steigt die Quote zukünftig um 5% auf 95%. Für Kunststoff soll ab 2028 anstelle einer Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75% gelten. 70% davon sollen künftig als werkstoffliches Recycling erfolgen müssen, das sind 5% mehr als bisher. Die erhöhte Quote soll durch werkstoffliche, aber auch andere Recyclingverfahren erfüllt werden können. Von dieser Neuregelung erwartet das Umweltministerium, dass sie den Anteil von Kunststoffen in Müllverbrennungsanlagen reduziert.

Redaktion beck-aktuell, kw, 11. Februar 2026.

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