Verkehrsgerichtstag: Bußgeld ab 1,1 Promille auf dem Rad und 2 Punkte für Handy am Steuer

Fachleute haben beim Verkehrsgerichtstag in Goslar Empfehlungen zu verschiedenen Verkehrsthemen abgegeben. Sie fordern einen neuen Alkoholgrenzwert für Fahrradfahrer. Auch zur Handynutzung und zu den Führerscheinkosten gibt es Neues.

Die Fachleute spre­chen sich dafür aus, dass ab 1,1 Pro­mil­le auf dem Fahrrad eine Ord­nungs­wid­rig­keit vor­lie­gen soll, die mit einem Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter sowie einem Bu­ß­geld von 250 Euro be­straft wird. Bereits im Vorfeld hatten sich viele für striktere Regelungen zum Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ausgesprochen. Auch eine Mehrheit der Bevölkerung ist laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates für einen schärferen Promillegrenzwert. Die meisten Befragten waren sogar für eine Promillegrenze von 0,5 oder weniger.

Aktuell dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut unterwegs sein, sofern sie keinen Unfall bauen oder Ausfallerscheinungen haben. Andernfalls begehen sie eine Straftat, die unter anderem mit dem Entzug des Führerscheins oder Geldstrafen geahndet werden kann. Eine niedrigere Promillegrenze, ab der wie beim Auto eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, gibt es für Fahrräder bisher nicht.

Die Fachleute forderten zudem, dass Radfahrerinnen und Radfahrern, die mehrfach gegen die geforderte neue Promillegrenze verstoßen, der Führerschein entzogen werden soll. Sie sollen zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchlaufen.

Beim Verkehrsgerichtstag haben mehr als 1.700 Fachleute in den vergangenen Tagen über Verkehrsthemen gesprochen. Die jährliche Fachtagung zählt zu den wichtigsten Treffen für Experten aus Bereichen wie Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht. Die abschließenden Empfehlungen an Gesetzgeber wurden in der Vergangenheit immer mal wieder aufgegriffen.

2 Punkte für Fahren mit Handy

Wer beim Autofahren das Handy in die Hand nimmt, sollte zwei Punkte im Fahreignungsregister bekommen, so die Experten beim Verkehrsgerichtstag weiter. Demnach soll zudem das Bußgeld für Handy-Vergehen auf mindestens 250 statt 100 Euro angehoben werden.

Wie bisher sollte bei Unfällen oder der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Geldbuße höher ausfallen. Derzeit bekommen Autofahrer einen Punkt, etwa wenn sie ein Handy während der Fahrt in die Hand nehmen oder länger als einen "kurzen" Augenblick auf einen Bildschirm schauen. Aus Sicht der Expertinnen und Experten muss der Begriff "kurz" allerdings genauer definiert werden.

Die Ablenkung durch Handys und andere elektronische Geräte im Straßenverkehr sei "noch immer" ein unterschätztes Unfallrisiko, teilten die Experten mit. Sie forderten deshalb auch mehr Kontrollen, etwa mit sogenannten Handy-Blitzern, für die man eine bundesweite Gesetzesgrundlage brauche. Ferner sprachen sie sich für weniger Touch-Bedienung im Auto aus. Auch auf dem Fahrrad sollte die Handynutzung darüber hinaus härter bestraft werden, mit einem Punkt.

Zuschuss für den Führerschein

Die Experten in Goslar wollen auch einen Zuschuss für den Autoführerschein, dessen Kosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Bis zu 3.500 Euro und mehr - je nach Region - kostet ein Führerschein derzeit. Zu der genauen Höhe des Zuschusses oder dazu, wer ihn bekommen soll, gab es keine Empfehlung. Denkbar sei er etwa für Menschen, die einen Führerschein für die Arbeit benötigen, oder Menschen, die ihn sich nicht leisten können, sagte Experte Wolfgang Juris, der den Arbeitskreis leitete.

Die Fachleute zeigten sich auch offen für den Einsatz von Simulatoren in der Fahrausbildung, sofern sie keine Praxisfahrten ersetzen.

Weiter forderten sie verbindliche Lernstandserhebungen sowie Qualitätskontrollen von Fahrschulen, damit Fahrschülerinnen und -schüler seltener durch Prüfungen fallen und so Kosten sparen.

Redaktion beck-aktuell, sst, 30. Januar 2026 (dpa).

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