Verkehrsüberwachungsbehörden erhalten mehr Kontrollrechte
Laut dem Gesetzentwurf (BT-Drs.: 19/6334), sollen Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können. Mit der Einführung des § 63c in das Straßenverkehrsgesetz sollen die zuständigen Landesbehörden spezielle Daten für Kontrollen "erheben, speichern und verwenden" dürfen. Dazu gehören "das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten am Verkehr teilnehmen", die "für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination", das "Bild des Fahrzeugs und des Fahrers" sowie der "Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten".
Flächendeckende Überprüfungen soll es nicht geben
Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird unter anderem festgeschrieben, dass es lediglich eine "stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten" und keine flächendeckenden Überprüfungen geben soll. Eine verdeckte Datenerhebung ist der Vorlage zufolge unzulässig - ebenso wie Videoaufzeichnungen. Was die Löschfrist der Daten angeht so ist geregelt, dass die Daten im Falle des berechtigten Befahrens der Fahrverbotszone unverzüglich zu löschen sind. Im anderen Falle müssen die Daten nach maximal zwei Wochen gelöscht werden, "selbst wenn die Verfolgung eines Verstoßes dadurch gehindert werden würde".
Opposition lehnt geplante Regelungen ab
Trotz der Änderungen äußerten die Oppositionsfraktionen während der Ausschusssitzung Kritik an dem Gesetzentwurf sowie an dem Gesetzgebungsverfahren an sich, das ein Hauruck-Verfahren darstelle. Erst am Vorabend der Sitzung hätten die Änderungsvorschläge der Koalition auf dem Tisch gelegen. Aus Sicht der Grünen ist der Gesetzentwurf untauglich: Mit ihm werde eine Technik eingeführt, die weder erprobt noch zugelassen sei, sagte der Fraktionsvertreter. Kein Wort verliere der Gesetzentwurf auch über den Umgang mit den Ausnahmen von den Fahrverboten, die die Kommunen erlassen könnten. Ebenso wenig werde auf die Möglichkeit einer Blauen Plakette eingegangen, die aus Sicht der Grünen besser zur Überprüfung der Fahrverbotseinhaltung geeignet ist. Der AfD-Vertreter kritisierte, es gebe eine Vielzahl von nicht geklärten Ausnahmen, die dazu führten, dass es keine gleichberechtigte Überprüfung geben könne. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge etwa könnten weiterhin bedingungslos die Fahrverbotszonen befahren, weil sie nicht überprüft werden könnten.
Linke: Gesetz ist unverhältnismäßig
Von einem hochproblematischen Verfahren sprach der Vertreter der FDP-Fraktion. Das Grundsatzproblem der Verhältnismäßigkeit bleibe auch nach den Änderungen weiter bestehen, sagte er. Der Verstoß bleibe eine Ordnungswidrigkeit. Dafür massenhaft Daten von Autofahrern zu erfassen sei schwierig und werde vor Gerichten keinen Bestand haben. Zu kritisieren sei außerdem, dass die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Kosten für die Kommunen nicht geregelt seien. Mit dem Gesetz erreiche die Überwachung des öffentlichen Raumes ein nicht mehr hinnehmbares Maß, befand der Vertreter der Linksfraktion. Das Gesetz sei unverhältnismäßig, urteilte er. Die Blaue Plakette sei eine Alternative, bei der man keine neuen Daten erheben müsse. Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), hält dagegen die vorliegende Regelung für zielführender als eine Plakettenlösung, da mit ihr der gesamte Verkehr überwacht werden könnte.