Vergewaltigung als Kriegswaffe: Täter bleiben oft straflos

Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Kriegen ist besonders brutal. Rechtsexpertinnen drängen im Menschenrechtsausschuss des Bundestages deshalb auf eine wirksamere Verfolgung, in der eine Strafe auch ohne eine konkret zuzuordnende Tat möglich sein soll.

Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten sei Folter und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sagte die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Beate Rudolf, am 8. Oktober im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag habe dies 2001 offiziell anerkannt. Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Kriegen unterscheide sich durch Umfang, Motivation und extreme Brutalität von Sexualstraftaten außerhalb bewaffneter Konflikte, so Rudolf. 

Trotzdem gelinge es in den meisten Fällen noch immer nicht, sexuelle Gewalt als Kriegswaffe zu ahnden und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Sie blieben in aller Regel straflos, erklärte die israelische Rechtswissenschaftlerin Ruth Halperin-Kaddari auch gerade mit Blick auf die Hamas. Das müsse sich ändern.

Die Terrororganisation habe bei ihrem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 sexuelle Gewalt als "taktische Kriegswaffe" eingesetzt. Das zeige ein im Juli veröffentlichter Bericht des von Halperin-Kaddari mitgegründeten Dinah-Projekts. Trotz früher Berichte und Hinweise auf den Einsatz von sexueller Gewalt durch die Hamas sei diese oft geleugnet worden – vor allem in sozialen Medien. Selbst internationale Menschenrechts- und Frauenrechtsorganisationen, darunter die Frauenrechtorganisatin der Vereinten Nationen "UN Women", hätten den Einsatz sexueller Gewalt durch die Hamas erst spät anerkannt, kritisiert Halperin-Kaddari.

Kollektiv-Verantwortlichkeit gefordert

Die israelische Rechtsexpertin drängt auf einen "Paradigmenwechsel" in der Strafverfolgung. Bislang hielten Strafverfolger daran fest, einem spezifischen Täter eine spezifische Tat und ein spezifisches Opfer zuzuordnen. Gelinge das nicht, gebe es keinen Fall – und damit keine Strafverfolgung. Halperin-Kaddari fordert deshalb, die Beteiligung an einem Angriff zum Maßstab zu machen. Wenn Gruppen sexuelle Gewalt als Kriegswaffe nutzen, müssten sich ihre Mitglieder kollektiv verantworten, selbst wenn sie als Einzelne persönlich nicht an Vergewaltigungen oder anderen Akten sexueller Gewalt beteiligt gewesen seien.

DIMR-Direktorin Rudolf verwies in diesem Zusammenhang auf das historische Urteil des LG München gegen den gebürtigen Ukrainer John Demjanjuk im Mai 2011. Damals war erstmalig ein nichtdeutscher Wachmann eines NS-Todeslagers von einem deutschen Gericht für schuldig befunden worden, an der Ermordung von mindestens 28.060 Juden im deutschen Vernichtungslager Sobibor in Polen beteiligt gewesen zu sein – ohne konkreten Tatnachweis. Das zeige, wie Taten in der Menge, oder wie der Dinah-Bericht es formuliere, in der "Horde", geahndet werden könnten, so Rudolf.

Auf die Frage von Abgeordneten, was Staaten wie Deutschland konkret tun könnten, um die Strafverfolgung voranzutreiben, forderte Halperin-Kaddari die Staatengemeinschaft unter anderem dazu auf, Terrororganisationen wie die Hamas als solche einzustufen – das sei noch nicht überall der Fall. Zudem brauche es wirtschaftliche sowie persönliche Sanktionen gegen die Mitglieder der Organisation sowie ihre Verbündeten. Die Hamas-Terroristen müssten zur Rechenschaft gezogen werden, auch international.

Redaktion beck-aktuell, bw, 9. Oktober 2025.

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