VerfGH Thüringen: AfD-Organklage gegen öffentliche Einstufung als Verfassungsschutz-Prüffall unzulässig

Die Thüringer AfD ist mit ihrer Organklage gegen ihre öffentliche Einstufung als Prüffall des Verfassungsschutzes durch den Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, gescheitert. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Klage mit Urteil vom 20.11.2019 als unzulässig verworfen (Az.: VerfGH 28/18). 

Klage gegen Prüffall-Erklärung Kramers

Die Organklage richtete sich gegen die öffentliche Einstufung des AfD-Landesverbands als Prüffall des Verfassungsschutzes – einer Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen – durch dessen Präsidenten Kramer sowie dessen Äußerungen im Rahmen eines Interviews mit dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Die Klage richtete sich auch gegen Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), der der Einschätzung nicht widersprochen hatte.

VerfGH: AfD-Organklage unzulässig

Der VerfGH hat die Organklage bereits für unzulässig erachtet. In einem Organstreitverfahren sei beteiligtenfähig nur, wer Verfassungsorgan sei oder nach Rang und Funktion einem solchen gleichstehe. Diese Voraussetzungen erfülle auf der Antragsgegnerseite allein der Thüringer Innenminister. Auch er sei aber kein möglicher Antragsgegner, weil die angegriffenen Äußerungen nicht von ihm ausgegangen seien und er die Äußerungen weder verursacht noch zu verantworten habe.

AfD klagt vor VG Weimar weiter

AfD-Chef Björn Höcke kündigte an, die Sache werde weiter beim Verwaltungsgericht in Weimar verfolgt. Dort habe die AfD ebenfalls eine Klage eingereicht, sagte Höcke.  

VerfGH Thüringen, Urteil vom 20.11.2019 - VerfGH 28/18

Redaktion beck-aktuell, 20. November 2019.