FDP zieht Antrag zu Schuldenbremse zurück

Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag verfolgt ihr Organstreitverfahren im Zusammenhang mit der Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz nicht weiter. Der VerfGH Nordrhein-Westfalen hat das gegen die Landesregierung geführte Verfahren daraufhin eingestellt.

Die Richterinnen und Richter sahen keine Gründe dafür, das Verfahren im öffentlichen Interesse fortzuführen (Beschluss vom 28.10.2025 – VerfGH 20/25).

Gegenstand des Antrags der FDP-Fraktion war die Zustimmung der Landesregierung im Bundesrat zur Änderung der Regelung über die sogenannte Schuldenbremse in Art. 109 Abs. 3 GG. Die FDP-Fraktion sah darin eine Verletzung des Mitwirkungsrechts des Landtags aus Art. 69 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Zudem warf sie der Landesregierung einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungsorgantreue vor.

Bereits im März 2025 hatte der VerfGH einen Eilantrag der Fraktion abgelehnt. Die Hauptsache blieb zunächst anhängig. Nachdem die FDP-Fraktion ihren Antrag jetzt zurückgenommen hat, sah auch der VerfGH keine Gründe, das Verfahren weiterzubetreiben.

VerfGH NRW, Beschluss vom 28.10.2025 - VerfGH 20/25

Redaktion beck-aktuell, js, 5. November 2025.

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