Verf­GH Nord­rhein-West­fa­len gibt Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen Ver­sa­gung von Pro­zess­kos­ten­hil­fe statt

Der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof für das Land Nord­rhein-West­fa­len hat mit Be­schluss vom 30.04.2019 einer Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Ver­sa­gung von Pro­zess­kos­ten­hil­fe statt­ge­ge­ben. Er mo­nier­te unter an­de­rem, dass die An­nah­me feh­len­der Er­folgs­aus­sich­ten der Klage im Wi­der­spruch zu einer Ver­fah­rens­aus­set­zung wegen Vor­greif­lich­keit ge­stan­den habe. Der Verf­GH hat damit erst­mals über eine In­di­vi­du­al­ver­fas­sungs­be­schwer­de ent­schie­den, die in Nord­rhein-West­fa­len seit An­fang 2019 zur Ver­fü­gung steht (Az.: 2/19.VB-2). 

Ge­wäh­rung von Blin­den­geld ab­ge­lehnt

Das beim Ver­wal­tungs­ge­richt Köln an­hän­gi­ge Aus­gangs­ver­fah­ren be­trifft die vom Land­schafts­ver­band Rhein­land ab­ge­lehn­te Ge­wäh­rung von Blin­den­geld. Par­al­lel führt die an einer hoch­gra­di­gen Seh­be­hin­de­rung lei­den­de Be­schwer­de­füh­re­rin ein Ver­fah­ren beim So­zi­al­ge­richt Köln wegen der ver­wei­ger­ten Zu­er­ken­nung des Merk­zei­chens "Bl" (Blind­heit). Der Verf­GH hat die Ent­schei­dun­gen des VG über die Ab­leh­nung eines Pro­zess­kos­ten­hil­fe­an­tra­ges der Be­schwer­de­füh­re­rin sowie des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Nord­rhein-West­fa­len in Müns­ter über die Zu­rück­wei­sung ihrer Be­schwer­de auf­ge­ho­ben und das Ver­fah­ren an das VG zu­rück­ver­wie­sen.

VG ver­nein­te hin­rei­chen­de Er­folgs­aus­sicht der Klage

Das VG hatte die Be­wil­li­gung von Pro­zess­kos­ten­hil­fe unter an­de­rem man­gels hin­rei­chen­der Aus­sicht der Klage auf Er­folg ab­ge­lehnt. Zuvor hatte es al­ler­dings das Ver­fah­ren aus­ge­setzt, weil der Aus­gang des vor dem SG wegen des Merk­zei­chens ge­führ­ten Ver­fah­rens, in dem der Be­schwer­de­füh­re­rin Pro­zess­kos­ten­hil­fe be­wil­ligt wurde, vor­greif­lich sei. Dar­über hin­aus hat­ten so­wohl das VG als auch das OVG Er­wä­gun­gen dazu an­ge­stellt, in­wie­weit es der an einer hoch­gra­di­gen Seh­be­hin­de­rung lei­den­den Be­schwer­de­füh­re­rin zu­mut­bar sei, ihre Rech­te ohne Hin­zu­zie­hung eines Rechts­an­walts wahr­zu­neh­men.

Verf­GH: An­nah­me feh­len­der Er­folgs­aus­sicht steht im Wi­der­spruch zu Ver­fah­rens­aus­set­zung

Der Verf­GH hat seine Ent­schei­dung im We­sent­li­chen damit be­grün­det, dass die Er­wä­gun­gen des VG zu der feh­len­den Er­folgs­aus­sicht der Klage nicht mit sei­ner recht­li­chen Wür­di­gung ver­ein­bar seien, die der Aus­set­zung des Ver­fah­rens zu­grun­de ge­le­gen habe.

Auf­klä­rungs­de­fi­zi­te hin­sicht­lich Er­for­der­lich­keit eines Rechts­an­walts

So­weit die Ge­rich­te von der Be­schwer­de­füh­re­rin er­war­tet hät­ten, ihre Rech­te ohne Hin­zu­zie­hung eines Rechts­an­walts wahr­zu­neh­men, seien die ent­spre­chen­den Mög­lich­kei­ten der Klä­ge­rin nicht hin­rei­chend auf­ge­klärt und die kon­kre­te Si­tua­ti­on der stark seh­be­hin­der­ten Klä­ge­rin nicht aus­rei­chend be­rück­sich­tigt wor­den.

VerfGH NRW, Beschluss vom 30.04.2019 - 30.04.2019 2/19.VB-2

Redaktion beck-aktuell, 7. Mai 2019.

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